…Regelung dann gegen die Verordnung 1408/71/EWG verstoße, wenn die Auszahlung von Sozial- und Versicherungsleistungen - zu denen die Gewährung von Familienbeihilfe unzweifelhaft zählt - vom gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich abhängt. Das alleinige Abstellen der Bezugsberechtigung auf den Wohnsitz und Aufenthalt der anspruchsberechtigten Person sei daher…
…VO EWG Nr 1408/71 und 574/72 über die soziale Sicherheit in der europäischen Union, die Familienbeihilfe nicht nur für mein eigenes Kind, das in Österreich lebt und österreichischer Staatsbürger ist, sondern auch für meine Stiefkinder, die tschechischen Republik wohnen, beantragt. Ich war der…
…ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Es ist daher zu prüfen, ob sich ein Anspruch auf Familienbeihilfe aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist im vorliegendem Berufungsfall die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
…den anschließenden Monaten in Österreich weder beschäftigt war noch sich in einer der Beschäftigung gleichgestellten Situation befand. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 1 Buchstabe a lit. i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates (in der Folge kurz: VO) ist "Arbeitnehmer" oder …
…Durchführungsverordnung Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21.3.1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zu beachten…
…FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (idF "VO") zu beachten…
…73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anspruch auf Familienleistungen nach den österreichischen Rechtsvorschriften, als ob seine Familienangehörigen in Österreich wohnten. Dementsprechend sind für ihn unter Anwendung der Verordnung die Vorschriften des FLAG 1967 in der gleichen Weise wie für einen österreichischen Staatsbürger maßgeblich. Als…
…einem Dienstverhältnis ausgeübte Berufstätigkeit der Berufungswerberin in Österreich ist jedoch zu prüfen, ob ausschließlich innerstaatliches Recht anzuwenden ist, oder ob - für den hier zu entscheidenden Fall (noch) - die europarechtlichen Bestimmungen der VO(EWG) 1408/71 (im Weiteren "VO" genannt) und der VO(EWG) 574/72…
…unwirtschaftlich, die doch nicht unbeträchtlichen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn keine Tätigkeit in Österreich vorliegt. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine bloße Scheinanmeldung eine andere Betrachtung rechtfertigen könnte. Somit besteht ab 1. April 2011 ein Anspruch auf Gewährung der Differenzzahlung. Wien, am 15. Mai 2013
…Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im vorliegenden Fall sind nicht nur die Bestimmungen des FLAG 1967, sondern auch die der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (kurz: Verordnung) zu beachten. Nach…
…weitere "Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung". Die Zahlungen sind unbestritten als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und folglich nach Art. 10 Abs. 2 Z 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Österreich in der für 1997 anzuwendenden Fassung in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen…
…den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt…
…Humer), zu qualifizieren. Zweifellos fallen sowohl die Bw als auch ihr Gatte als "Arbeitnehmer" unter Art 1 der VO. Die VO ist daher persönlich und sachlich im vorliegenden Fall anwendbar. Artikel 13 der VO EWG 1408/71 bestimmt: "(1) ... Personen, für die diese Verordnung gilt…
…2009 in Zweiwochenintervallen als Personenbetreuerin tätig war. Zwischen 21.4.2009 und 6.6.2009 unterbrach die Antragstellerin diese Tätigkeit. Aufgrund dieser Sachlage gewährte das Finanzamt unter Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und der Durchführungsverordnung EWG Nr. 574/72 für beide Kinder eine…
…weil sie unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 fallen. 4.4 Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer…
…dass in Österreich keine Beschäftigung vorlag. Für den Februar 2008 sowie für die Zeiträume ab April 2008 bis Februar 2009 wird die Abweisung unter Hinweis auf Art. 14 Z 2 lit. b i der Verordnung (EWG) 1408/71 damit begründet, dass die Bw den Rechtsvorschriften…
…Ausführungen des FA in der BVE blieben unbestritten. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt. Gemäß § 2 (1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Verordnung EWG Nr 1408/71 des Rates vom 14…
…Verordnung Nr. 1408/71 insbesondere für "Arbeitnehmer und Selbständige, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten". Eine Leistung wie die Familienbeihilfe nach dem österreichischen Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) ist eine Familienleistung iSv. Art 4 Abs. 1 lit. h der VO (EWG) Nr. 1408…