Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 3. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 25. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezieht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw., vom 1. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…existieren. Ohne vor Kurantritt erfolgte ärztliche Verordnung, ohne Kostenübernahme durch einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, ohne Beihilfen-Zuschuss und ohne die bei alternativmedizinischen Behandlungen obligatorischen wissenschaftlich gesicherten Wirkungsnachweise, war jedoch die medizinische Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit der ... 21 Tage Kur zur Heilung oder Linderung der Leiden der Bw…
…35 EStG ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber - neben dem Vorliegen sonstiger Merkmale von außergewöhnlichen Belastungen - dass deren medizinische Notwendigkeit erwiesen ist. Dies erfordert keinen wissenschaftlich gesicherten Wirkungsnachweis. Der UFS schließt sich in der Entscheidung UFS, GZ RV/0893-L/11 vom 19.09.2011, mit welcher…
…§ 35 EStG 1988 ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber - neben dem Vorliegen sonstiger Merkmale von außergewöhnlichen Belastungen - dass deren medizinische Notwendigkeit erwiesen ist. Dies erfordert keinen wissenschaftlich gesicherten Wirkungsnachweis. Die konkrete Behandlungsform (Schwimmen mit Delfinen, angewandte Physiotherapie, Spaßschwimmen zum Ausgleich bzw. zur Verbesserung des psychischen Zustandes (Lachen…