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4 Treffer1599 msnur geltende Fassungen
UFSW ZRV/0004-Z1W/02Das bloße Verfüllen einer Geländeunebenheit mit Abfällen zum Erhalt einer Lagerfläche erfüllt keine bautechnische Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme Schätzung der Grundlagen für den Altlastenbeitrag mangels Vorliegen von Aufzeichnungen und Wiegebelegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.10.2006

…Abs.1 bis 5 sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege (§ 20 Abs.1) müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Gemäß § 9 Abs.2 ALSaG, BGBl.299/1989…

UFSZ3K ZRV/0318-Z3K/10Erhebung von Altlastenbeiträgen und Säumniszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.01.2012

…eine Fotodokumentation über die durchgeführten Arbeiten, Wiegebelege über das entfernte Material und Lieferscheine über den Arbeitseinsatz der verwendeten Maschinen vorgelegt. Das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt hat in der Folge die vorgelegten Liefer- und Wiegescheine überprüft und einen Gesamtbetrag (gerundet) von 1,806 to…

UFSZ2L ZRV/0410-Z2L/031) Entstehung der Beitragsschuld wegen des langfristigen Ablagerns von Abfällen, 2) Schätzung wegen Nichteinhaltung der gesetzlich normierten Aufzeichnungsverpflichtungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.02.2009Teil 1/2

…gemäß § 6 Abs. 1 bis 5 sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege (§ 20 Abs. 1) müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Gemäß § 9 Abs. 2 ALSAG, hat…

UFSZ1W ZRV/0009-Z1W/02Altlastenbeitrag wegen Geländeverfüllung mit Baurestmassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.10.2005Teil 1/2

… 6 Abs.1 bis 5, sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld zu ersehen sind....Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege ( § 20 Abs.1), müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. § 9 Abs.2: Der Beitragsschuldner hat spätestens…