…Abs.1 bis 5 sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege (§ 20 Abs.1) müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Gemäß § 9 Abs.2 ALSaG, BGBl.299/1989…
…eine Fotodokumentation über die durchgeführten Arbeiten, Wiegebelege über das entfernte Material und Lieferscheine über den Arbeitseinsatz der verwendeten Maschinen vorgelegt. Das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt hat in der Folge die vorgelegten Liefer- und Wiegescheine überprüft und einen Gesamtbetrag (gerundet) von 1,806 to…
…gemäß § 6 Abs. 1 bis 5 sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege (§ 20 Abs. 1) müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Gemäß § 9 Abs. 2 ALSAG, hat…
… 6 Abs.1 bis 5, sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld zu ersehen sind....Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, wie insbesondere Wiegebelege ( § 20 Abs.1), müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. § 9 Abs.2: Der Beitragsschuldner hat spätestens…