…für eine Schenkungssteuererstattung im Sinne des § 33 lit. a ErbStG kann nur sein, wenn ein (gesetzlich vorgesehener oder vertraglich vereinbarter) Widerruf der Schenkung vorliegt und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Es kann aber nicht mehr das ursprüngliche Schenkungssteuerverfahren neu aufgerollt werden. Vgl. Fellner…
…für eine Schenkungssteuererstattung im Sinne des § 33 lit. a ErbStG kann nur sein, wenn ein (gesetzlich vorgesehener oder vertraglich vereinbarter) Widerruf der Schenkung vorliegt und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Es kann aber nicht mehr das ursprüngliche Schenkungssteuerverfahren neu aufgerollt werden. Vgl. Fellner…
…sei, der tatsächlich nicht ausgeführt worden wäre. Wenn daher sogar im Falle eines Widerrufs eines bereits durchgeführten Schenkungsvertrages die zeitlich unbegrenzte Erstattung der Schenkungssteuer möglich ist, dann habe dies unter Anwendung des Größenschlusses erst recht für den Fall einer noch nicht zur Ausführung gelangten Schenkung…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
…dem Schwiegersohn aufgehoben und auch die zweite Liegenschaftshälfte der Bw. übergeben hätten, die gesamte Schenkung an die Tochter widerrufen hätten. Bezüglich der Bescheide betreffend Grunderwerbsteuer wurde ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG gestellt. Diesem Antrag wurde mit Bescheiden je vom 11. März…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…
…20. Oktober 2003, GZ. 900/8295/2003, betreffend Widerruf einer begünstigenden Entscheidung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Feldkirch vom 12. September 2003, GZ.: 900/5118/2003-1, wurde die Entscheidung des Zollamtes Tisis vom 24…
…Bw., vom 25. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 15. Juni 2007 betreffend Widerruf (§ 294 BAO) des Zahlungserleichterungsbescheides vom 1. Juni 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. Juni…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 24. Juli 2012 betreffend Zurücknahmeerklärung gemäß § 85 Abs. 2 BAO des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Berufung des BwAdresse, Beteiligter der A KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 2003 bis 2006 für die A KG gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vom 27. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 26. Jänner 2012, Zahl aa, betreffend verbindliche Zolltarifauskunft entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt geändert…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Dr. Manuela Schipflinger, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 7. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 9. Jänner…