…sei, die tatsächlich vorgelegene Ware zu kontrollieren. Überdies sei es - aus technischen Gründen - nicht möglich, eine genaue Warenbezeichnung anzugeben; Art 1 Z 5 ZK-DVO bleibe deswegen unanwendbar. Außerdem greife ein Präferenzzollsatz. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 203 Zollkodex (ZK) entsteht eine Einfuhrzollschuld…
…vom 21. Februar 2009 hat das Zollamt Salzburg den Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung abgewiesen. In der Begründung wird ausgeführt, die Warenbezeichnung sei zweideutig und die Einreihung der Ware daher nicht möglichen, da im Feld 31 unter anderem angegeben sei "gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder…
…getroffen. Mit Bescheid vom 18. Februar 2009 hat das Zollamt Salzburg den Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung abgewiesen. In der Begründung wird ausgeführt, die Warenbezeichnung zu Positions-Nr. 1 sei zu ungenau, um die Einreihung der Ware zu ermöglichen, da im Feld 31 unter anderem…
…finanzstrafrechtlichen Ermittlungen zu Tage gekommenen Unterlagen zeigen, dass Z. mit den für die Rechnungsfälschung zuständigen Personen korrespondierte und u.a. schriftliche Anordnungen hinsichtlich unzutreffender Warenbezeichnung und unrichtiger Mengenangabe erteilte, die allesamt erkennbar darauf abzielten, Zollbestimmungen zu umgehen bzw. die Abgabenbelastung für die Warenempfänger zu minimieren…
…einer Ausfuhrerstattung teilweise stattgegeben und die beantragte Erstattung lediglich für die Erzeugnisse laut Positions-Nr. 2 gewährt. In der Begründung wird ausgeführt, die Warenbezeichnung zu Positions-Nr. 1 sei zu ungenau, um die Einreihung der Ware zu ermöglichen, da im Feld 31 nicht angegeben sei…
…angemeldeten Importvorganges mit Textilien aus der Türkei festgestellt worden war, dass infolge unrichtiger Warenbezeichnung und Tarifeinreihung die in der Zollanmeldung angeführten nicht mit den tatsächlich importierten Waren übereinstimmten , sodass für letztere keine Zollanmeldung abgegeben und mit Verlassen des zugelassenen Warenortes die Zollschuld durch Entziehen der…
…worden seien, könne nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ergänzend zur Berufung werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die…
…durch die K., unter CRN xxxxxxxxxx insgesamt 21 Packstücke mit 36 Stück "R16 indoor/outdoor panels" zur Überführung in den freien Verkehr an. Im Feld 31 "Packst. und Warenbezeichnung" der Zollanmeldung wurde die Ware wie folgt bezeichnet: "Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z.B. Läutewerke, Sirenen…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…November 2008 als unbegründet ab. Eine Ware sei dann noch als angemeldet anzusehen ist, wenn trotz unrichtigem KN-Code in der Zollanmeldung die Warenbezeichnung so stimmig sei, dass zumindest die Identifizierung der Ware noch möglich sei. Im vorliegenden Fall sei dies aber wegen Fehlens von…
…worden seien, könne nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ergänzend zur Berufung werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die…
…worden seien, könne nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ergänzend zur Berufung werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die…
…worden seien, könne nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ergänzend zur Berufung werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die…
…worden seien, könne nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ergänzend zur Berufung werde darauf hingewiesen, dass es dem Grunde nach nur auf die Warenbeschreibung bzw. auf die im Kern richtige Warenbezeichnung ankommen könne. Vergleiche man Art. 254 ZK-DVO, so sei klar zu erkennen, dass die…
…Art. 199 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) mit der Unterzeichnung der Anmeldung die Verpflichtung für die Richtigkeit der in der Zollanmeldung enthaltenen Angaben (z. B. wahrheitsgemäße Warenbezeichnung, richtige Einreihung im Gebrauchszolltarif, korrekte Wertangabe im Einheitspapier), die Echtheit der beigefügten Unterlagen (z.B. hinsichtlich Präferenzbescheinigung…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…