… 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2003. Mit den v.a. Bescheiden wurden A. die Vorsteuerabzüge aus Gutschriften wegen Verwendung eines falschen Firmennamens (F-GmbH ), einer falschen Firmenanschrift (L-KEG ), einer falschen Firmenbezeichnung der bei Gutschriftausstellung gelöschten Z-KEG , Verwendung der Leistungsbeschreibung "diverse Transportleitungen…
…möglich sei, sei der beantragte Vorsteuerabzug in Höhe von € 39.522,50 zu versagen. Die gegen den auf dieser Basis erlassenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid eingebrachte Berufung wurde folgendermaßen begründet: Er habe die gegenständliche Liegenschaft noch vor der Zwangsversteigerung vom ursprünglichen Eigentümer der Liegenschaft käuflich erworben. Der…
…gestellt seien. Maßgebend sei der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung und nicht der Zeitpunkt des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger. Es bestehe kein Wahlrecht den Vorsteuerabzug erst in einem anderen/späteren Veranlagungszeitraum geltend zu machen (siehe auch UFS 7.7.2006, RV/0631-W/05, betreffend eine…
…2004. Korrespondierend wurde in § 12 Abs. 3 Z 4 UStG ein Vorsteuerabzugsverbot im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten gemischt genutzten Grundstückes eingeführt. Nach dem Finanzausschuss (FA 436 BlgNR XXII GP) basiert die Neuregelung auf der Ausnahmebestimmung des Art. 6 Abs…
…2004. Korrespondierend wurde in § 12 Abs. 3 Z 4 UStG ein Vorsteuerabzugsverbot im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten gemischt genutzten Grundstückes eingeführt. Nach dem Finanzausschuss (FA 436 BlgNR XXII GP) basiert die Neuregelung auf der Ausnahmebestimmung des Art. 6 Abs…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…bedürfe es diesbezüglich keiner weiteren Ergänzungen, zumal bereits aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung selbst die Antworten für die Voraussetzungen für den sofortigen Vorsteuerabzug nach Maßgabe des zitierten Erkenntnisses ersichtlich seien. Ergänzend könne aus dem zitierten Verwaltungsgerichtshoferkenntnis dargestellt werden, dass im Zeitpunkt des Bezuges der…
…beantragte in der Folge mit der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen unter Berufung auf das Urteil des EuGH 8.5.2003, C-269/00, "Seeling", den vollen Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude. Im Jahr 2005 fand beim Bw. eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO statt…
…6 zweiter Unterabsatz der 6. EG-RL Gebrauch gemacht habe. So sei im Zeitpunkt des Beitrittes ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Grundstücken nur insoweit zulässig - gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 - als die Entgelte hiefür nach einkommensteuerlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten gewesen seien…
…eigenständig gewonnen wurden - keine geeigneten Wiederaufnahmegründe darstellen. Die nachteiligen Folgen des Versäumnisses der Geltendmachung des Rechtes auf Vorsteuerabzug - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich somit bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Aus obgenannten Gründen war der Antrag abzuweisen"…
…die Fa. T. GmbH selbst habe die Arbeiten durch ausländische Arbeiter durchgeführt, die von ihr auch bezahlt worden sind. Rechtliche Würdigung: 1. Vorsteuerabzug auf Grund der Rechnungen der Fa. A. GmbH Gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a der im Beschwerdefall auf die Streitjahre anwendbaren…
…Betracht komme. In realiter seien die Sanierungsleistungen an den Wohnungsverkäufer, sprich der MK KEG erbracht worden und bilden diese einen Bestandteil des Kaufpreises. Demzufolge sei der Vorsteuerabzug von öS 272.800.- von der Bw. zu Unrecht in Anspruch genommen worden und vice versa nämlicher Betrag…