…Zeitpunkt in Österreich befunden habe. Durch das Verbringen des gegenständlichen Fahrzeugs, einer eingangsabgabenpflichtigen Nichtgemeinschaftsware, in das Zollgebiet der EU sei für ihn im Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens die Einfuhrabgabenschuld entstanden. Dagegen brachte Herr A, vertreten durch seinen Anwalt, mit Schreiben vom 15. April 2012 form-…
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…Ring nicht zu kommerziellen Zwecken sondern als persönlicher Gebrauchsgegenstand im Reisegepäck der Bf. vorschriftsgemäß eingeführt worden sei. Selbst wenn - was bestritten bleibt - die Ausweitung des Ringes als Vorgang der aktiven Veredelung von den Zollbehörden hätte bewilligt werden müssen, sei die Vorschreibung der Eingangsabgaben grob unbillig…
…gegenständlichen Fall steht fest, dass der Bf. auch wenn dieser beim Einfuhrschmuggel nicht persönlich anwesend war, die handelnden Einführer zum vorschriftswidrigen Verbringen bestimmte. Ebenso steht fest, dass der Bf. sich mit dem Handel von geschmuggelten Zigaretten eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffte. Dem Bf. war durchaus bewusst…
…Das bedeutet, dass die Zollschuld für den handelnden Einführer entsteht, gleichgültig ob sich dieser der vorschriftswidrigen Verbringung bewusst war oder nicht. Selbst eine unrichtige mündliche Auskunft eines Zollorgans könnte im Zusammenhang mit der Zollschuldentstehung keinen Vertrauensschutz begründen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am…
…Sachverhaltes den verfahrensgegenständlichen Pkw bei der Einreise über das Zollamt Feldkirch Wolfurt, Zollstelle Geißau, weder gestellt noch formell einem Zollverfahren zugeführt und dadurch vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, was eine Zollschuldentstehung nach Art. 202 ZK zur Folge gehabt habe. Gegen diesen Bescheid richtete…
…der Beschwerde brachte er vor, I. habe das Fahrzeug über Konstanz in die EU eingeführt. Da keine Verzollungsunterlagen vorgelegt wurden, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug vorschriftswidrig eingebracht worden ist. Die Aussage, I., bei der es sich um seine Lebensgefährtin handelt, habe das Fahrzeug eingebracht…
…im Zeitpunkt des Erwerbes oder Erhaltes der Waren wusste oder vernünftigerweise habe wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden waren. Dagegen hat der Berufungswerber (Bw) und nunmehrige Bf mit Eingabe vom 25. Jänner 2007 berufen und im Wesentlichen ausgeführt…
…ausgeführt, dass der Bf. am 27.1.2006 anlässlich seiner Einreise von Rumänien nach Ungarn 1.700 Stangen Zigaretten der Marke Marlboro im Gesamtwert von € 17.000,-- vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat. Bei der Einreise nach Österreich habe er es unterlassen…
…betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben, I. Die Menge der vorschriftswidrig verbrachten Zigaretten betragen im angeführten Zeitraum 460 Stangen. Die Einfuhrzollschuld beträgt: | Abgabe | Betrag in Euro | Zoll (Z1) | 3.320,49 | Einfuhrumsatzsteuer (EU) | 3…
…1 ZollR-DG in Höhe von 1.205,60 € vorgeschrieben. In der Begründung des Bescheides führt die Abgabenbehörde aus, dass nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen eine Zollschuld entsteht, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Gem. Art. 202 Abs…
…am 26. Februar 2008 einfuhrabgabepflichtige Zigaretten kosovarischer Herkunft, nämlich 950 Stangen (190.000 Stück) Zigaretten der Marke "Memphis" der Warennummer 24022090, welche durch eine unbekannte Person vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, in X. übernommen habe. Dadurch sei für ihn gemäß Artikel…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 16. Oktober 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 2. Oktober 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 30. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 28. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 25. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 24. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 23. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…
…Der Spruch der angefochtenen Berufungsentscheidung wird wie folgt abgeändert: Am 18. September 1998 wurde eine Ladung von 21.000,00 kg Butter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, indem unter Vorlage von gefälschten Frachtpapieren die Ware unter der Warenbezeichnung "Margarine" zum gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet…