…für das Geschäftsergebnis einer juristischen Person nicht erfolgsneutral seien, es Angelegenheit des Geschäftsführers sei, darzulegen, weshalb er nicht Sorge tragen hätte können, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hätte, widrigenfalls eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. In diesem Punkt sei die Begründung des…
…80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 21. Juli 2005 nahm das Finanzamt den Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschulden der Fa. N. GmbH iHv. € 22.667,25 in Anspruch…
…sich bloß als "Strohfrau" zur Verfügung gestellt. Hierauf ist zu erwidern, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste ändert (vgl…
…Fragen betreffend Aufteilung und Ausübung der Geschäftsführertätigkeiten betreffend K.P. und Bw. zu beantworten: Wer wäre im Innenverhältnis für die Abfuhr und Erklärung von Abgaben zuständig gewesen? Sei zur Vermeidung einer Pflichtverletzung des anderen Geschäftsführers Vorsorgepflicht, Überwachungspflicht und Abhilfepflicht ausgeübt worden? Mit Schreiben vom 13…
…Fehlverhalten im Sinn des hg Erkenntnisses vom 24. Oktober 2000, 95/14/0048, der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder ob es als private Verhaltenskomponente das Band zur beruflichen Veranlassung durchschneidet (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0048). Anhaltspunkte für eine derartige…
…Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Dass für die Entrichtung der haftungsgegenständlichen…
…abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht spätestens mit Eintragung der amtswegigen Löschung der Firma im Firmenbuch am 6. November 2012 fest. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun…
…nach rechtskräftiger Bestätigung des am 13. Oktober 2004 angenommenen Zwangsausgleiches (Quote 20 %) aufgehoben. In der Folge fungierte die Bw. wieder als Geschäftsführerin. Mit Haftungsbescheid vom 22. Oktober 2004 machte das Finanzamt gem. der §§ 9 und 80 BAO die Haftung gegenüber der Bw. für Abgabenschulden der…
…mit dem Hinweis zu begegnen, vom unmittelbaren Geschäftsführer wäre kein entsprechender Zahlungsvorschlag für die Lohnsteuer gekommen, weil die erforderlichen Mittel gefehlt haben, kann nicht nachvollzogen werden. Daher wurde die Kontrolle des für die Abgabenangelegenheiten betrauten Geschäftsführers möglicherweise nur insofern wahrgenommen, als es um andere Verfügungen…
…mitgeteilt, dass es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung…
…früheren Steuerkanzlei. Auch andere Zahlungen wurden mehr oder weniger aus für den Berufungswerber nicht erkennbaren Gründen mehr oder weniger willkürlich vorgenommen. Beispielsweise wurden auch Zahlungen an die Versicherung getätigt, wo kurzfristig die Polizze auf den Schwager des neuen Geschäftsführers als Versicherungsbetreuer geändert wurde. Die geänderte…
…Rahmen der Pflichten eines Geschäftsführers für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Einwand des Bw., dass die Nachforderung an Umsatzsteuer 2001 erst nach seiner Abberufung bescheidmäßig festgesetzt worden wäre, geht ins Leere, da sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen…
…Gesellschaft kein Anhaltspunkt für die Malversationen des damaligen Gesellschafters und Geschäftsführers der GmbH, R.K. , ergab, kann dem Bw. ein Verschulden an der Nichterklärung und Nichtabfuhr der bis zu diesem Zeitpunkt von der Betriebsprüfung festgesetzten Abgaben nicht vorgeworfen werden. Daher verbleiben für die Haftung nachstehende…
…im Innenverhältnis Einschränkungen gegeben haben, so entbinde sie dies nicht von der Haftung. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liege ein für die Haftung relevantes Verschulden auch dann vor, wenn der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion eine solche Beschränkung in Kauf nehme, die die künftige Erfüllung…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung…
…Bekämpfung der Abgabenbescheide wäre daher noch innerhalb der Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid möglich gewesen. Insbesondere ist im Rahmen der abgabenrechtlichen Verpflichtung eines Geschäftsführers für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers…
…vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers aus. Hat der Geschäftsführer seine Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen, schuldhaft verletzt, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Verletzung dieser Pflicht Ursache für die Uneinbringlichkeit der nicht…
…Maschinen) "über Nacht verschwunden". Somit sei im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme des Bw. von der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der GmbH auszugehen gewesen. Voraussetzung für die Vertreterhaftung sei die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Zu diesen Pflichten gehörten vor allem die Abgabenentrichtung aus den vom Vertreter verwalteten Mitteln…
…BAO iVm § 80 BAO Geschäftsführer einer GmbH für deren Abgabenschuldigkeiten haften, wenn diese infolge Zahlungsunfähigkeit der GmbH und aufgrund einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers uneinbringlich seien. Die Pflichtverletzung des Geschäftsführers liege in der Nichtentrichtung selbst zu berechnender und abzuführender Abgaben. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2002…