Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen des Bw, vertreten durch Stb, vom 29. Oktober 2004…
…gleich anzunehmenden) Sachverhaltes erfolgt eben nicht durch eine andere Behörde (Vorfragenbehörde), sondern durch den UFS, der auch Hauptfragenbehörde in Sachen Einkommensteuer 1996 ist. (Es kann hier dahingestellt bleiben, ob bei der Differenzierung zwischen Hauptfragenbehörde und Vorfragenbehörde die Behörde erster Instanz und die Behörde zweiter Instanz…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien , Zl. 100000/04064/2008-4 vom 27. Juni 2008 betreffend Erteilung einer e-Zoll-Bewilligung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes X. vom…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch die Brunner, Kohlbacher Advokatur GmbH, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde der A, vertreten durch Dr. Georg Freimüller, Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll, Dr. Alois Obereder, Mag. Michael Pilz, Rechtsanwälte in 1080 Wien, Alserstraße 21, vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen NZ., vertreten durch Rechtsanwalt Luc Schoesetters Law-Office, wegen Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §§ 35 Abs. 1 iVm. 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. März 2004 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des FM vom 15. Februar 2004 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Karl Kittinger, über die Beschwerde des Herrn Bf., vertreten durch Rechtsanwalt vom 19. April 2005 wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes W., SN…
Vorabentscheidungsverfahren Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 6) hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis sowie die weiteren Mitglieder Dr. Siegfried Fenz, Sigrid Hausknecht und Dr. Wolfgang Pettighofer in der Rechtssache der Berufungswerberin Bw., infolge der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied Hofrat Dr. Josef Lovranich des Finanzstrafsenates 8 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4 in der Finanzstrafsache gegen Herrn S-H., vertreten durch Mag. Dr. Peter Nader, wegen der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch die K. D. Nairz Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2003…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen ZV, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Roland Kier, 1010 Wien, Kärntner Ring 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen TD, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz Karl Juraczka, 1090 Wien, Alser Straße 32/15, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Mag. Brunhilde Ch. Riml, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Oktober 2002 gegen…