…wird, anerkannt werden können. Wird die Leistung aber nicht über eine inländische Betriebsstätte erbracht, so muss jedenfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung (im Fall von Großbritannien auf dem Formblatt ZSGB1) als Beleg für die berechtigte Unterlassung des Steuerabzugs beigebracht werden (vgl. EAS 1372, BMF vom 23.11.1998)…
…Änderung 30. April 2006) ist zu entnehmen, dass die Vordrucke für die Fahrzeugbriefe vom Kraftfahrt- Bundesamt ausgegeben werden. Es wird daher höflichst gebeten, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Vordruck eines Fahrzeugbriefes (wenn möglich) für die Automarke Ferrari, welcher eindeutig als "Muster-Fahrzeugbrief" erkennbar sein soll, anzufordern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.Z., Arbeiter, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2002 entschieden: Den Berufungen wird Folge…
…wurde unter Verwendung des Formulars ZS-RD1 gestellt, das sich in der Überschrift nur auf das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen bezieht. Dass die Bw in der BRD ansässig ist, wurde vom deutschen Finanzamt im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bestätigt. In einem Beiblatt A zu diesem Vordruck wurde angegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XGmbH, Ort,Straße, vertreten durch Stb, vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2003 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…bei Vorliegen einer Beteiligungsgemeinschaft vom Hauptbeteiligten oder im Zweifel von einem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Mitbeteiligten bei dem für den Antragsteller für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt, unter Verwendung des amtlichen Vordruckes , innerhalb eines Kalendermonats nach der Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters zu stellen…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grundes nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) [Vergütung unter 10.000 Euro] § 3…
15. Auch aus der von der Großbetriebsprüfung zitierten Zeugeneinvernahme der Zeugin HS vom 14. April 2003 ergebe sich nicht, dass die Bw. habe erkennen müssen, dass hier möglicherweise ein Umsatzsteuerkarussell betrieben worden sei. Auf Grund der Vorgehensweise des Kontaktmannes habe vielmehr auf das genaue Gegenteil…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Elmar Gollowitzer, Steuerberater, 1030 Wien, Radetzkystr. 7, vom 3. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Mödling Baden, vom 16. Juli 2004 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum…
…Eintragung im Firmenbuch erworben und daher grundsätzlich die Gesellschaftsteuer erst mit der Eintragung fällig wäre. Eine wie hier vorliegende bloß geringfügige Verspätung sei somit ohne Belang. Über Vorhalt wurde dem Finanzamt im Zuge des Berufungsverfahrens wiederum nur eine Kopie des Vordruckes nachgereicht, mit der Begründung…
…625/2005 übermittelten Unterlagen beim Finanzamt vorgelegt wurde. Wie dem rechtsfreundlichen Vertreter der Einschreiter zwischenzeitlich telefonisch mitgeteilt wurde, erfolgte dabei die Vorlage einer Kopie dieses amtlichen Vordruckes und nicht des Originales, was offenbar auf ein Kanzleiversehen zurückzuführen sei. Dies könne aber nicht die Versagung der…
BescheidDer Antrag des L.H. vom 11. Jänner 2001 zum Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Innsbruck vom 21. Dezember 2000, GZ. xxxxx, auf Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wird vom Unabhängigen Finanzsenat gem § 276 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig im Sinne des…
Ein Gesellschafterzuschuss und ein Verzicht des Gesellschafters auf Zinsen für die vorübergehende Nutzung von Kapital stellen unterschiedliche Sachverhalte dar, die jeweils selbständig - mit gesonderten Kapitalverkehrsteuerbescheiden - der Gesellschaftsteuer zu unterziehen sind (siehe dazu BFH 28.6.1989, I R 25/88, BStBl. 1989 II S. 982…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch HRA, vom 6. November 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Mag. Hämmerle, vom 8. Oktober 2012, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben 2012 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen hätte geregelt werden sollen. Der Umstand, dass auf der Rückseite des Vordrucks neben anderen Angaben und Hinweisen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist, kann ebenso wenig zu einer Beurteilung als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr…