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UFSI RV/0263-I/06Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…verborgen und seien nur nach Beschlagnahme der betreffenden Unterlagen überprüfbar. Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren im privaten Bereich würden nur durch "Zufälligkeiten" gelegentlich entdeckt. Dieses Vollzugsdefizit führe zwangsläufig zu einer Ungleichheit der Besteuerung. Mit Schreiben vom 5. März 2008 wurde das Berufungsbegehren eingeschränkt bzw. geändert und beantragt…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 3/3

…Jahr 1996 keinen Einfluss. Die Anwendung des § 295a BAO wird vom Unabhängigen Finanzsenat in diesem Zusammenhang nicht erwogen. Ein Irrtum oder Vollzugsdefizit (Beiser, ÖStZ 2005/360) liegt nicht vor, vielmehr wollte der Rechnungsaussteller die Rechnung im Jahr 1996 mit Mehrwertsteuer erstellen, der Rechnungsempfänger wollte eine…

UFSW FSRV/0183-W/07Durch eine Auskunft und das Verhalten des Steuerberaters hervorgerufener entschuldbarer Irrtum.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0076-L/05Unversteuerte Spirituosenumsätze einer Gastwirtin, welche die Waren mittels Splitting verschleiert zugekauft hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.04.2006Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Günther Litschauer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0031-L/06Buchhalterin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen, Strafbemessung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0044-L/05Abgabenhinterziehungen eines Parkettfußbodenlegers, Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Werner Loibl und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…

UFSL FSRV/0088-L/06Ein die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht zeitgerecht entrichtender vorbestrafter Paketzusteller, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.09.2007

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSW FSRV/0006-W/13Höhe der Strafe. Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG. Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.04.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0055-L/05Schuld- und Strafberufung gegen Straferkenntnis wegen versuchter Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit, da kein Tatvorsatz vorgelegen sei, die Strafe zu hoch bemessen worden sei und zu Unrecht in Abwesenheit verhandelt worden sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PZ, Handelsagent, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (versuchten) Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerd Raspotnig und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des…

UFSL FSRV/0023-L/04Erzwungener Abgabenkredit einer Schülerhilfeorganisatorin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder…

UFSW FSRV/0058-W/04Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt und (teilweisen) Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.05.2004

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Michael Bereis, Rechtsanwalt, 1050 Wien, Pilgramgasse 22, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die…

UFSL FSRV/0065-L/05Hinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Geschäftsführer; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Werner Loibl und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…

UFSW FSRV/0117-W/06Ist Verkürzung von Kapitalertragsteuer als fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG oder als Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 3/3

eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…

UFSG FSRV/0024-G/10Strafbemessung bei undeutlichem, aber in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW FSRV/0051-W/05Keine fahrlässige Abgabenverkürzung des Bw., der einen Steuerberater mit der Erfüllung seiner steuerlichen Obliegenheiten beauftragt und diesen sämtliche für die richtige rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Unterlagen und Informationen übermittelt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

  Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSI FSRV/0006-I/08Abgabenhinterziehung, Finanzordnungswidrigkeit, Vorsatz, Konkurrenz, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Dr. Alfred Wurzer als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0026-L/12Wiederholte Nichtabgabe von Jahreserklärungen durch einen steuerlich vertretenen Zahnarzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AM, Zahnarzt, geb. am 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…

UFSL FSRV/0013-L/07Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtentrichtung von Lohnabgaben eines Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder…