…bilden, seien per 14.6.2006 bescheidmäßig vorgeschrieben und bis zum 24.7.2006 zahlbar gewesen. Da diese Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sei, sei die Vollstreckbarkeit per 25.7.2006 eingetreten. Nach weiteren drei Monaten, in denen keine Zahlung der festgesetzten Beträge erfolgt sei, sei…
…vertreten durch Guido Grimme, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Rückstandsausweises entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…bekannt. Vorsichtshalber werde auch bestritten, dass der Berufungswerber derzeit zustellungsberechtigter handelsrechtlicher Geschäftsführer der M.GmbH sei. Die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Steuerbescheides setze die Einhaltung eines Minimums an rechtsstaatlichem Verfahren voraus. Die Rückstandsanzeige des Finanzamtes Meißen über 13.295,76 € sei jedoch "insoweit" mangelhaft. Aus…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
…Exekutionstitel zugrundeliegenden Forderungen Widerspruch bzw. Einspruch erhoben wurde. Die ersuchten Behören sind vielmehr an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird, gebunden…
…ersuchten Staates nach den Bestimmungen des Vertrages nicht überprüfen. Die ersuchten Behören sind vielmehr an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…
…auch nur zulässig wären, Rückstandsausweise anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Nach der Aktenlage bestätigte das Finanzamt R am 4. Dezember 2009 die Unanfechtbarkeit und Vollstreckbarkeit der in der Rückstandsanzeige vom 4. Dezember 2009 ausgewiesenen Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von € 35.362,67. Das LA…
…durch die Behörden des bei der Vollstreckung ersuchten Staates entzogen sind, weil diese Behörden an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates…
…Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. Dezember 2003 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Rückstandsausweises entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…16 AbgEO vor, welche den exekutionsgegenständlichen Anspruch aufhebe. Zusätzlich wendet der Bw. die Unrichtigkeit der geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten ein. Schließlich beantragt der Bw. die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, die Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 Abs. 1 Z. 7 AbgEO sowie die Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Haslauer, Dr. Eberl, Dr. Hubner, Dr. Krivanec & Partner, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder…
…September 2011, Zl. a., betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Wien wurde im Wege des Bundesministeriums für Finanzen über Ersuchen der deutschen Zollverwaltung (Bundesfinanzdirektion Mitte, Waterloostraße 5, D-30169 Hannover) vom 4. Juni 2008…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Jakominiplatz 16/II, über die Beschwerden des Bestraften 1. vom 6. Oktober 2011 gegen den Bescheid des…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch ein Mitglied des Finanzstrafsenates 7 in der Finanzstrafsache gegen Herrn PR. wegen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 und 46 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. Juni…
…richtet sich die Berufung vom 15. Mai 2007. Darin wurde im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Das Ersuchen des Hauptzollamtes Landshut sei nicht "in Anerkennung und Vollstreckbarkeit" für Österreich geeignet und zulässig. Ein Vollstreckungstitel mit Wirksamkeit für Österreich liege nicht vor. Es sei weder der Bescheid…
…Fall insoweit nicht entscheidungsrelevant, als die Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht verhalten ist, die Verjährung der Vollstreckbarkeit der Geldstrafe im Sinne der Bestimmung des § 32 FinStrG abzuwarten und erst dann den unbestrittenerweise überwiegend uneinbringlichen Teil der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen. Dies würde nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.K., (Bw.) vertreten durch Tiefengraber und Hübl Wirtschafts- und Steuerberatungs OEG, 2340 Mödling, Bahnhofsplatz 1A/1/3, vom 5. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Juni 2005…