Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…dem Bw zugestellt worden. In der Begründung - des in Folge eingebrachten Vorlageantrags - wurde angeführt, dass betreffend der Zustellung der Bescheide auch Finanzbehörden sich an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und somit Ermessen im Sinne des Gesetzes zu üben hätten. Die Behörde hätte die Pflicht zu begründen…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. § 17 Abs. 2: Von der Hinterlegung…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der I-Gesellschaft, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, vom 8. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31. August 2009 betreffend Pfändung von Geldforderungen (§ 65 AbgEO) entschieden: Die…
…Abgabestelle aufhält, im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 2 ZustG ist der Empfänger von der Hinterlegung…
…Wege der Hinterlegung vorgenommene Zustellung ist auch dann gültig, wenn die im Abs. 2 oder die im § 21 Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Der in diesem Verfahren maßgebliche Bescheid vom 12. September 2007 wurde der Post zur Zustellung an der Abgabestelle übergeben…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…das Schriftstück im Fall der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Gemäß § 2 leg. cit. ist der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder…
…Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist zu eigenen Handen vorzunehmen. (3) Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. Gemäß…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…Finanzamt G. eingeleitete Haftungsverfahren ist aber als eigenständiges Verfahren vor einem anderen Finanzamt, zu einem anderen Abgabenkonto zu betrachten und konnte daher mangels eines Bevollmächtigungsverhältnisses eine wirksame Zustellung nur direkt an den Bw. erfolgen. Die Zustellung war somit durch Hinterlegung gemäß §17 Abs. 3 Zustellgesetz…
…an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Will eine Behörde davon ausgehen, ein Dokument sei durch Hinterlegung zugestellt, so trifft sie von Amtswegen die Pflicht festzustellen, ob auch tatsächlich durch Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde…
…im Hinblick auf § 21 ZustellG iVm. § 17 ZustellG führte die Hinterlegung vom 16. November 2000 zu keiner Zustellung der Berufungsvorentscheidung an die Bw.. Am 29. November 2000 wurde die Berufungsvorentscheidung aus vorgenannten Gründen nochmals nunmehr an die RLV GmbH zu Handen Dr. M Wirtschaftsprüfungs GmbH…
…der Abgabestellt nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene Zustellung ist gemäß § 17 Abs…
…10/2004 ist Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle der Zustellung anlässlich einer…
…7. April 2006 einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten bekannt zu geben und teilte ihm gleichzeitig mit, dass die Zustellung ohne Zustellversuch durch Hinterlegung bei der Behörde vorgenommen werde, falls dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen werde. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw mit Eingabe vom 20…
…zuzustellen. Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an die anweisende Stelle ist die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die "Pfändung eines Abgabenguthabens" erfolgt daher durch Erlassung des Zahlungsverbotes (Zweitverbotes) an die Abgabenbehörde. Gleichzeitig wird dem Abgabepflichtigen die Verfügung über seine Forderung gegen den Abgabengläubiger untersagt. Die gegenständliche…