…Vollstreckungsverfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Aufgrund eines Rückstandsausweises vom 10. 3. 2010 betreffend eine aushaftende Abgabenschuldigkeit (Einkommensteuer 1-3/2010) in Höhe von 12.002,52 € erließ das Finanzamt am 10. 3. 2010 einen Vollstreckungsauftrag…
…| Kammerumlage | 10-12/2007 | 15.02.2008 | 317,39 Die Amtshandlung blieb erfolglos, da der Betriebsort verschlossen war. Mit Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens vom 27. August 2009 setzte das Finanzamt für die Amtshandlung vom 18…
…26 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund des am 5. Juni 2008 ausgefertigten Rückstandsausweises suchte der Vollstrecker am selben Tag die Adresse des Berufungswerbers (Bw.) auf, traf diesen jedoch nicht an. Mit Bescheid vom 6…
…vom 11. Jänner 2012 erklärte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber (= Bw.) Abgaben in der Höhe von insgesamt 2.884,11 € (Einkommensteuer 2008 2.741,22 € und Anspruchszinsen in der Höhe von 142,89 €) für vollstreckbar. Mit dem Bescheid vom 4. April…
…wurde zwar die Feststellung getroffen, dass zur Hereinbringung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Bw. Forderungen gegenüber verschiedenen Drittschuldnern gepfändet worden seien, weshalb die Pfändungsgebühr für jede Vollstreckungshandlung zu entrichten sei. Der Berufungsvorentscheidung lassen sich allerdings keine Gründe entnehmen, welche das Finanzamt zur Annahme berechtigten, der Bw…
…zu entrichten wäre, vermöge zwar den Erlass von zwei nahezu identischen Bescheiden erklären, lasse aber nur den Schluss zu, dass hier offenkundig für gerichtliche Vollstreckungshandlungen Gebühren festgesetzt worden wären, wofür aber jegliche gesetzliche Grundlage fehle. Sollte die Rechtsmittelinstanz dennoch zu der Ansicht gelangen, § 26 AbgEO…
…einer Geldforderung vom 30. August 2011 sprach das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber dem Berufungswerber für die gepfändete Geldforderung, ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte Dritter bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenschuld gemäß § 71 AbgEO, die Überweisung zur Einziehung aus. In der Rechtsmittelbelehrung dieses…
…vom 30. August 2011 wurde dem Berufungswerber die Pfändungsgebühr in der Höhe von € 10,00 und die Auslagenersätze mit € 6,90 vorgeschrieben. In der gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 31. Mai 2011 unternahm das Finanzamt am Betriebsort der Berufungswerberin (Bw.) einen Vollstreckungsversuch und setzte Pfändungsgebühren in der Höhe von € 315,58 sowie Barauslagenersätze von € 0,55 fest. In der am 9. Juni 2011 dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1 % vom abgenommen Geldbetrag…
…wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen…
…März 2010 einen Rückstand i.H.v. € 112.012.37 aus. Davon seien bereits € 110.795,37 fällig und von diesem Betrag € 38.719,56 fällig in Vollstreckung. Dieser Rückstand sei nicht ausschließlich auf die bekämpfte GPLA-Prüfung zurückzuführen, sondern betreffe ua…
…wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten. Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1 % vom…
…die bezugsanweisende Stelle das Amt der Salzburger Landesregierung, Buchhaltung-Beamte, Abteilung 14 sei. Am 5.2.2007 wurde der nunmehr angefochtene Pfändungsbescheid an diese Adresse gerichtet. Der Vollstreckungshandlung zugrunde lag der Rückstandsausweis vom 6.10.2006, StNr., betreffend Normverbrauchsabgabe 1/2005 in Höhe von Euro…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 19. Februar 2010 wurden Gebühren in Höhe von € 37,61 und Auslagenersätze von € 140,00 des Vollstreckungsverfahrens festgesetzt. In der dagegen am 18. März 2010 rechtzeitig erhobenen Berufung brachte die Berufungswerberin (Bw.) vor…
…Begründend wurde auf § 26 Abs. 1 und 3 AbgEO verwiesen, wonach die im Vollstreckungsverfahren anfallenden Gebühren und Auslagenersätze zu entrichten seien. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 1. Mai 2010 berufen und ausgeführt, dass die Gebühr zu unrecht erhoben werde, weil eine amtliche Handlung…
…seinem Auto fahren. Mit Schriftsatz vom 6. September 2004 beantragte der Bw. ua die Einstellung der Exekution und die Aufhebung des Vollstreckungsauftrages vom 4.3.2004 und vom 3.8.2004, weil dieser keine leserliche Unterschrift aufweise. Er sei zu 70% invalid und auf die…
…beansprucht würde. Die "Exekutionsbewilligung" werde vorgemerkt, mit einem Abzug zu Gunsten des Finanzamtes sei in den nächsten vier Jahren nicht zu rechnen. Am 28.4.2009 erfolgte eine Begehung durch einen Vollstrecker des Finanzamtes an der Wohnadresse des Berufungswerbers. Dem Rechenschaftsbericht ist zu entnehmen, dass…
…Aktenvermerk vom 16. August 2007, wonach eine "neuerliche Zustellung durch Vollstrecker" angeordnet wurde. Am 6. September 2007 wurde der Bescheid dem Beschwerdeführer durch den Vollstrecker ausgehändigt. Alle bisher dargestellten Zustellversuche bzw. Zustellungen erfolgten an die Adresse "Adresse1". Gegen den Bescheid vom 2. Juli 2007 brachte…
…Berufung wurde erwogen: § 26 Abs. 1 AbgEO: Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen…