…10. 2007 keine Folge. Am 4. 11. 2007 stellte der Bw. per E-Mail einen (mit 31. 10. 2007 datierten) Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. In der Folge führte das Finanzamt ein Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs. 2 BAO durch…
…23:06:16 Uhr, durch die Berufungswerberin (Bw.) per E-Mail ein Vorlageantrag gestellt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jänner bzw. April 2006 einen Mängelbehebungsaufrag, wonach der Vorlageantrag, da das Einbringen von Rechtsmittel per E-Mail gesetzlich nicht vorgesehen sei, im Postwege einzureichen sei. Am…
…Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages ebenfalls nicht ableiten, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…
…23:06:16 Uhr, durch die Berufungswerberin (Bw.) per E-Mail ein Vorlageantrag gestellt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jänner bzw. April 2006 einen Mängelbehebungsaufrag, wonach der Vorlageantrag, da das Einbringen von Rechtsmittel per E-Mail gesetzlich nicht vorgesehen sei, im Postwege einzureichen sei. Am…
…unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis daran gehindert gewesen sei, die dreimonatige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einzuhalten. Am 21. Juli 2010 langte beim Zollamt ein E-Mail ein, dem als Anlagen drei Schriftsätze, darunter auch eine Berufung betreffend die Zurückweisung des…
…BGBl. II 2006/513. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages ebenfalls nicht ableiten, weil…
…hatte sich in seiner Entscheidung vom 24.10.2005, RD/0008-I/05, bereits mit einem per E-Mail eingebrachten Devolutionsantrag auseinanderzusetzen und den Antrag aus folgenden Gründen als unzulässig zurückgewiesen: Die per E-Mail eingebrachten Devolutionsanträge stellen ein Anbringen gemäß § 85 BAO dar. Gemäß …
…Juni 2012, 18:41 Uhr, übersandte der Sachbearbeiter der Steuerberatungskanzlei per E-Mail mit den Worten "Sehr geehrter Herr HR Dr. Brühwasser! Wie telefonisch besprochen darf ich Ihnen das Berufungsschreiben für unseren oben angeführten Klienten zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung übermitteln." ein als "Berufung…
…E-Mail eingebrachte Eingabe (im vorliegenden Fall ein als Einspruch bezeichneter Vorlageantrag) fällt damit weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und 2 BAO noch in den des § 86a Abs. 1 BAO. Damit handelt es sich bei der Übermittlung eines Vorlageantrages per E-Mail…
…idF BGBl. II 2009/114. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Anbringens ebenfalls nicht, weil…
…dass dieser Schriftsatz bereits am 7. Mai 2011 als PDF-Datei formiert und per E-Mail vom 7. Mai 2011 an das Finanzamt versendet wurde. Primär gilt es daher zu klären, ob der mittels E-Mail vom 7. Mai 2011 als elektronisches Dokument im PDF…
…grundsätzlich die Schriftform vorgesehen sei. Der per e-Mail eingelangte Devolutionsantrag sei in dieser Form nicht zulässig und müsste daher zurückgewiesen werden. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass es ihm selbstverständlich frei stehe, den Antrag schriftlich einzubringen. Mit e-Mail vom 26. September 2005 ersuchte der…
…der Begründung aberkannt, dass sie im Jahr 2008 mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-) Partner gelebt habe. Gegen diese Bescheide brachte die Bw. per E-Mail vom 25. Jänner 2010 das Rechtsmittel der Berufung ein und brachte vor, sie habe die…
…vermeint der Bf. dass die elektronische Datenübermittlung per E-Mail eine zulässige Art der Datenübertragung darstelle, die jene, dier in jeder technisch möglichen Weise erfolgen dürfe, zu subsumieren sei. Seine E-Mail-Berufung sei daher fristgerecht erfolgt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs…
…damit, dass der Bw. bereits am 9. Mai 2012 per E-Mail eine Berufung gegen den Bescheid betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 09/2011 beim Finanzamt eingebracht habe. Erst durch den Bescheid vom 11. Juni 2012, mit dem ein Säumniszuschlag festgesetzt worden sei…
…per E-Mail eingebrachten Anbringens ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz-Online zur Verfügung stehen. Im Anwendungsbereich der BAO sind Eingaben mittels E-Mail…
…und wurde auch keine diesbezügliche Übermittlungsbestätigung seitens des Bw. vorgelegt. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit einer per E-Mail eingebrachten Berufung ebenfalls nicht ableiten, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für…
…ging davon aus, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliege, weshalb der Umsatzsteuerausweis in der Rechnung zu Unrecht erfolgt sei. Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer sei jedoch nicht erstattungsfähig. Mit E-Mail an die Sachbearbeiterin des Finanzamtes vom 23. Februar 2011 bekämpfte die Bw. die Berufungsvorentscheidung. Sie führte…
…BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 114/2009 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FonV 2006) Beide Verordnungen sehen die Einreichung von Anbringen per Email nicht vor (vgl. UFS 21.6.2007, RV/1003-W/07), die deshalb weder in den Anwendungsbereich des § 85 noch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vom 28. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17. August 2006 betreffend Zurückweisung eines Antrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der Spruch des…