…2005 ..., ...gasse ... LZR: April 2005 Post 1) Montagearbeiten, Abdeckarbeiten, Säuberung, Verspachtelungen von Mauerwerk Lt. Pauschalangeben | Pauschal | | 1386- | | Rechnungssumme | 1386- Ab April 2005 war der Bw. für eine Bau & HandelsgmbH tätig: Rechnung vom 4. Mai 2005 Betrifft: Div. BVH in…
…ein Pole, ist Gesellschafter der österreichischen K-KEG. (Verspachtelungen). Mit Einkommensteuererklärung vom 27. April 2007 erklärte der Bw daraus Einkünfte im Betrag von 17.982,11 €. In einer Beilage zur Steuererklärung beantragte er die Berücksichtigung von Werbungskosten im Betrag von 2.065,37 €…
…erbringen. Das Interesse des Bestellers bzw. die Vertragsverpflichtung des Werkunternehmers sind auf das Endprodukt als solches gerichtet. Als Gegenstand des von der Berufungswerberin beispielhaft vorgelegten Werkvertrages vom 1.3.2007 wird die Erbringung folgender Leistungen angeführt: "Abdichten gegen Feuchtigkeit und Druckwasser, Verspachtelung, Dachrinnenreinigung, Bituminöse Abdichtungen…
…überwiegen. Für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses würden folgende Merkmale sprechen: Lt. den Verträgen sei AN-1 beauftragt worden, Verspachtelungen von Trennwänden und die Montage von mobilen Trennwänden durchzuführen. Des weiteren sei er mit dem Heben, Senken und Tragen von Lasten beauftragt worden. Bei der am…
…2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist polnischer Staatsbürger und übt seit seiner Einreise nach Österreich am 12. August 2004 an seinem Zweitwohnsitz im Inland Verspachtelungstätigkeiten aus. Seine Ehegattin und seine beiden Kinder leben am Familienwohnsitz in Polen leben…
…hafte für seine Arbeit und gab an, bereits Honorarnoten gelegt zu haben. Außer den vorliegenden Einkünften aus der Verspachtelungstätigkeit bezog der Bw. keine weiteren Einkünfte. Er leistete in Polen keine Steuer und ist dort nicht sozialversichert und besitzt keinen Gewerbeschein. Im Akt befindet sich ein…
…Leistung bezahlt worden wären. In dem vom Finanzamt vorgelegten Berufungsakt befinden sich von den betroffenen Personen an die Berufungswerberin ohne Umsatzsteuerausweis gelegte Rechnungen mit folgendem Inhalt: Bauvorhaben (alle D-Straße), Ausgeführte Arbeiten (z.B. Bauhilfsarbeiten, Verspachtelungen, diverse Bauarbeiten, Verfugen, Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, Trennwändemontage…
…21/22 vom 20. Jänner 2010 betreffend die Familienbeihilfe für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger, er reiste im Juli 2004 nach Österreich ein und erbrachte im Inland Verspachtelungstätigkeiten. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein…
…das Jahr 2010 legte er 18 Rechnungen vor, wobei 8 Rechnungen an die CGmbH ausgestellt waren. Dabei wurden die Verspachtelungen pro m² mit € 5,-- abgerechnet. Die ausgestellten Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus. Laut Versicherungsdatenauszug vom 18.10.2011 war der Bw. vom 1.6…
…Über dieses Entgelt legt der Bw. Rechnungen. Neben diesen Einkünften bezieht der Bw keine weiteren Einkünfte." Der Bw legt Rechnungen, in denen er die Arbeitszeit für Verspachtelungen auf verschiedenen Baustellen pauschal abrechnet, ohne jedoch genau anzuführen, wieviele Stunden er an den einzelnen Tagen gearbeitet hat…
…Über dieses Entgelt legt der Bw. Rechnungen. Neben diesen Einkünften bezieht der Bw keine weiteren Einkünfte." Der Bw legt Rechnungen, in denen er die Arbeitszeit für Verspachtelungen auf verschiedenen Baustellen pauschal abrechnet, ohne jedoch genau anzuführen, wieviele Stunden er an den einzelnen Tagen gearbeitet hat…
…der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen vom Erfolg unabhängigen Lohn zu bezahlen hat. Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob die seitens der Berufungswerberin auf verschiedenen Baustellen für Trockenbauarbeiten, Verspachtelungen, Maler- und diverse Hilfsarbeiten eingesetzten Personen, aufgrund eines Dienst- oder Werkvertragsverhältnisses tätig geworden sind. Dazu ist festzustellen…
…zu bezahlen hat. Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob die seitens der Bw. auf verschiedenen Baustellen für Trockenbauarbeiten bzw. Verspachtelungen eingesetzten Personen, kurz im Weiteren "Spachtler" genannt, aufgrund eines Dienst- oder Werkvertragsverhältnisses tätig geworden sind. Gegen die Höhe der im Zuge der Prüfung als Bemessungsgrundlagen…
…nicht voll ordnungsgemäß erledigt wurde, wurde immer das vereinbarte Pauschale bezahlt. Es gibt keine Stundenaufzeichnungen und keine Stundenverrechnung, sondern nur einen Pauschalpreis. Die Arbeiten betrafen großflächige Verspachtelungen von Rigipsplatten, um sie haltbarer zu machen. Eine besondere Ausbildung ist nicht erforderlich, nur etwas Geschick und Erfahrung…