Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.T.M. , Ingenieurbüro, W., B.G., vertreten durch D.B. , Buchprüfer und Steuerberater, 0000 Wien, R , vom 28. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch Amtsdirektor…
…und setzte die Umsatzsteuer antrags- und erklärungsgemäß für das Jahr 2001 mit 80.057,05 € sowie für das Jahr 2002 mit 35.776,11 € fest. Die bekämpften Verspätungszuschläge betreffend die Umsatzsteuer für das Jahr 2001 und 2002 wurden hingegen mit Bescheiden vom 4…
…sodass diese Umstände bei der Ermessenübung zu berücksichtigen seien. Somit würden die angefochtenen Bescheide den Berufungswerber (Bw.) in seinem Recht auf Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen verletzen. Mit Bericht vom 6. Mai 2010 legte die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Mit…
…September 2011 betreffend Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielte in den Jahren 2007 bis 2010 Umsätze auf Grund der für das Ingenieursbüro erbrachten…
…Der angefochtene Bescheid sei daher aufzuheben. In eventu begehrte die Bw. die Festsetzung eines Verspätungszuschlages im Ausmaß von 2% der Umsatzsteuervorauszahlung 7-9/2011. Das Finanzamt legte die Berufung in der Folge ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat (=UFS) zur Entscheidung vor. Mit Faxnachricht…
…Neutorgasse 47, vom 7. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 8. März 2011 betreffend Verspätungszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Berufung vom 7. April 2011 bekämpfte der Berufungswerber (Bw), der lt. Firmenbuch bis 5…
…der innergemeinschaftlichen Lieferungen sind unstrittig. Das Finanzamt (FA) folgte den Feststellungen der Bp. und setzte Verspätungszuschläge im Maximalausmaß von 1% der jeweiligen Bemessungsgrundlage bzw. höchstens € 2.200,00 je ZM daher insgesamt €135.427,20 (2007 € 4.400,00; 2008 € 19.781…
…Im vorliegenden Fall mache die Steuerlast bei gewählter Selbstanzeige zuzüglich Anspruchszinsen 53,13%. Inklusive Verspätungszuschlag sei das Einkommen in der Höhe von € 1,248.000 mit 58,13% belastet. Das Abkommen mit der Schweiz hätte hingegen lediglich zu einer Steuer von rund € 243…
…November 2011 die hier strittigen Bescheide und setzte folgende Verspätungszuschläge fest: | Monat | Basis | % Satz | Betrag | Jän.11 | 97.440,05 | 0,20% | 194,88 | Feb.11 | 159.306,87 | 0,20% | 318,61…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Februar 2012 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber (Bw.), der von Deutschland aus ein Unternehmen…
…Mai und August eine Zahllast, in den übrigen Monaten wurden Gutschriften erklärt. Das Finanzamt setzte mit Bescheiden von 16. Dezember 2010 Verspätungszuschläge wegen verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate März, April, Mai und August 2010 in der Höhe von 8 Prozent der erklärten Abgabenbeträge…
…und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 10. November 2010 betreffend Verspätungszuschlag für den Zeitraum Jänner, April Juni, Juli und Dezember 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um ein Handelsunternehmen mit…
…eingereicht." Mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 stellte die Bw. einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen den Verspätungszuschlagsbescheid 2009 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte zusammenfassend vor, die in der Berufungsvorentscheidung angeführte Fristsetzung sei zwar zutreffend, jedoch sei zu Unrecht nicht auf…
…mit der Begründung, dass die Voranmeldung unabhängig von der Zahlung der Umsatzsteuer rechtzeitig abzugeben sei und die Abgabenbehörde einen Zuschlag von bis zu 10% der selbstberechneten Abgabe auferlegen könne, wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Die automatische Festsetzung sei zu Recht erfolgt, da die Voranmeldung…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. April 2010 betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die am 15. März 2010 von der bevollmächtigten Vertreterin des Berufungswerbers…
…welchem dem Bw. wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung betreffend Umsatzsteuer 2010 ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 10% der festgesetzten Abgabe vorgeschrieben wurde. Mit der dagegen erhobenen Berufung wird die "Reduzierung des Zuschlages auf € 0,-- oder zumindest auf den kleinstmöglichen Betrag" beantragt. Da die Zeitüberschreitung…
…September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. August 2011 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaftsvertrag vom 4. Juni 2003)…
…Gertraude Ritz, Christian Schuckert und Mag. Martin Saringer über die Berufungen des Bw, gegen die Verspätungszuschlagsbescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 27. April 2009 betreffend die Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2008 nach der am 30. November 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
…vom 7. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Mai 2011 betreffend Verspätungszuschlag 2008, 2009 und die Voranmeldungszeiträume 1/2010 bis 2/2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…die Frist bzw Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 5, mwA). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO4, …