…Verordnung (EG) Nr 883/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme über soziale Sicherheit id im Streitzeitraum gF (id Folge "VO") erfasst. Diese gilt ihrem Art 91 zufolge ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung. Die Verordnung…
…Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 11 Abs. 3 lit. a ununterbrochen nur den österreichischen Rechtsvorschriften, hatte ich gem. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 67 den Anspruch auf die Familienleistungen nur in Österreich..." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde…
…Begründend wurde auf Art. 67 sowie 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. November 2009, C-363/08 und das Erkenntnis des VwGH vom 2. Februar 2010, Zl. 2009/15/0204-11 verwiesen und ausgeführt, dass durch den…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (kurz: EStG) zurück. In der Begründung wurde - auszugsweise - ausgeführt: "Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in der ab 1. Mai 2010 gültigen Fassung regelt, welcher Mitgliedsaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der…
…Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats; Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch…
…Bei Zusammentreffen von Ansprüchen seien die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften zu gewähren, die nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 68 den Vorrang hätten. Da der Vater des Kindes - gemeint wohl der Kinder - in der A erwerbstätig sei und das Kind - gemeint wohl die Kinder…
…Österreich gleichzuhalten. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (idF VO), die ab 1…
…Die Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden: VO) gilt nach ihrem Art 91 ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr 987/2009 des…
…Da sich Stieftochter von September 2005 bis Juni 2006 in Österreich aufgehalten habe, werde für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe gewährt. Für die in Polen lebenden Kinder sei die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 heranzuziehen. Nach dieser Verordnung würden nur leibliche Kinder und nicht Stiefkinder als…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten..." 2.2 Unionsrecht Nach Artikel 1 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist "Familienangehöriger" 1…
…Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die neue Verordnung (Verordnung [EG] 883/2004) kann auch zur Interpretation der alten Verordnung (Verordnung [EWG 1408/71]) herangezogen werden. Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH 22.5.2007…
…in der Slowakei lebenden Sohn hat. Für den Zeitraum ab Mai 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) maßgeblich. Diese Verordnung gilt nach Art…
…16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erst mit Wirkung vom 1. Mai 2010 aufgehoben und wäre daher im Streitzeitraum noch in ihrer konsolidierten Fassung vom 30. Jänner 1997 anzuwenden. Zeitraum ab Jänner 2006: Personen, die…
…Wohnsitz in Tschechien hat. Im vorliegenden Fall ist nach dem persönlichen Geltungsbereich somit diese VO anwendbar. Gemäß Art. 11 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 unterliegen Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach…
…der in Anhang II aufgeführten besonderen Geburts- oder Adoptionsbeihilfen. Für Zeiträume ab 1. Mai 2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Vergleichbare Bestimmungen finden sich in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe j bzw. Art. 1 Buchstabe z dieser Verordnung. 7. "Familienleistungen" sollen dazu dienen…
…und Nr. 574/72 waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Danach gilt für Unionsbürger nachstehende Verordnung (vgl. Csaszar in Czaszar/Lenneis/Wanke, FLAG (Gamlitzer Kommentar), § 53 Rz. 19). Artikel 1, 11, 12, 13, 67 und 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des…
…B auch jene Rechte zu, die sich für Frau C B aus den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 ergeben Frau C B hat im Verfahren (zwar in Bezug auf den hier nicht anzuwendenden -siehe Csaszar in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG…
…im September 2011 geborene Tochter T. Mit Bescheid vom 20.7.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten seien die EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 883/2004 und VO (EG) Nr. 987/2009 anzuwenden. Im Rahmen der Familienbetrachtung sei festgestellt worden…
…Abs. 1 und 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, kurz: VO (EG) Nr. 883/2004]. Anspruch auf das slowakische Kindergeld hat im Wesentlichen die Person…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (in der Folge kurz: VO 883/2004) bezeichnet der Ausdruck "selbstständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit…