…ersuche der Bw. im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 29. April 2004, C-387/01 (Vorabentscheidungsverfahren Weigel gegen FLD Vorarlberg) um Erstattung der Zusatzabgabe von 20 % gemäß § 6 Abs 6 NoVAG. Weiters ersuche der Bw. um Verminderung des Malus gemäß § 6a Abs 6…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich ausgewogen…
…Rechtsprechung untersucht hat, sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass § 6a in der Fassung des BGBl. I Nr. 46/2009 auf…
…wäre (weil vor dem 1. Juli 2008 erfolgt) kein Malusbetrag angefallen. Die Vorschreibung des Malusbetrages in Höhe von € 400,00 widerspricht dem Gemeinschaftsrecht und ist daher rechtswidrig. Die Normverbrauchsabgabe war daher spruchgemäß mit € 108,00 festzusetzen. 2.) Verspätungszuschlag: Gemäß § 135 BAO kann Abgabepflichtigen…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO 2 -Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich…
…es infolge der durch BGBl. 46/2008 eingetretenen gesetzlichen Veränderung iSd § 6a NoVAG 1991, nunmehr in der Fassung 52/2009, gesetzlich vorgesehen sei, dass die Normverbrauchsabgabe um ein Bonus-Malus-System in Abhängigkeit von den Schadstoff- und CO2-Emissionen ergänzt werde, so müsse doch klar…
…zum Verkehr zugelassen. In Österreich erfolgte die erstmalige Zulassung am 30. Oktober 2009. Strittig ist lediglich, ob für das gegenständliche Kraftfahrzeug das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG zur Anwendung gelangt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass für den Bereich der emissionsabhängigen Abgabe nach § 6a…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO 2 -Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich…
…Wenngleich es infolge der durch BGBI. 46/2008 eingetretenen gesetzlichen Veränderung im Sinne des § 6 a NoVAG nunmehr gesetzlich vorgesehen ist, dass die Normverbrauchsabgabe um ein Bonus-Malus-System in Abhängigkeit von den Schadstoff- und CO 2 -Emissionen ergänzt wird, so muss doch klar festgehalten…
…Rechtsprechung untersucht hat, sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass § 6a in der Fassung des BGBl. I Nr. 46/2009 auf…
…in formeller noch in materieller Hinsicht - liegt danach nicht vor. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass § 6a in der Fassung des BGBl. I Nr…
…fest, dass das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG im Sinn der Rechtsprechung des EuGH sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform ist; es ist nicht formell diskriminierend, entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinn des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung, ist zur Zielerreichung geeignet und überschreitet…
…Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung einzelgenehmigt. Am 23. Oktober 2009 brachte der Bw. die Bezug habende Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt ein: | Bemessungsgrundlage 27.696,01 € x 16% Steuersatz: | 4.431,36 € | Bonus/Malus…
…Anm. des Referenten: entgegen früherer Aussagen), dass ihr ebenso wie auch anderen Firmenangehörigen die Autos der deutschen Firmen mit den Kennzeichen D2, D3 und D4 zur Verfügung gestanden wären. Sie hätte -außer bei Verhinderung durch Kinderbetreuungspflichten- für diese Firmen auch immer in dtAnschrift2 gearbeitet. Der…
…Umweltmarketing), zu denen der Dw das Manuskript geliefert hatte. Bei dem Manuskript handelt es sich um die vom Dw am 29.12.1995 an der Hochschule der Künste Berlin eingereichte Diplomarbeit. Am 18. November 2002 liegt bei LP das erste ausgedruckte Exemplar des Umweltmarketings vor…
…der Malus bzw. dessen Verringerung anhand des tatsächlich eingetretenen Wertverlustes zu ermitteln sei. Dabei sei der Wertverlust durch Gegenüberstellung des Eurotax-Mittelwertes bei Zulassung (€ 12.612,50) und des ursprünglichen Neupreises (52.030,00) zu ermitteln. Da der nunmehrige Wert lediglich 24,24 % des…
…allein, dass derselbe Besitzer das KFZ bereits im Ausland zugelassen hat, vermag eine Abwertung aufgrund eines Zweitbesitzes nicht zu rechtfertigen. - Die Typisierungskosten vermindern nicht den Wert des KFZ im Zeitpunkt der Zulassung, weil ein Käufer nach erfolgter Typisierung letztlich ein zulassungsreifes KFZ erwerben würde, ohne…
…Steuer um höchstens 200 Euro." II.) Auf Grund dieser Bestimmungen (des nationalen Rechts) wurde mit dem angefochtenen Bescheid die Normverbrauchsabgabe mit 3.256,01 € festgesetzt. Die nach § 6 NoVAG bemessene, wertabhängige Grundabgabe (von 3.281,01 €) wurde um einen wertunabhängigen Zuschlag ("Malus") gemäß …
…Juli 2008 erfolgt) kein NoVA Malus-Betrag angefallen. Es war daher - im Lichte des obigen EuGH-Urteiles - spruchgemäß zu entscheiden und die festgesetzte Nova von insgesamt 1.617,02 um den Malusbetrag von € 322,90 zu vermindern (Nova somit € 1.294,12) Klagenfurt…
…Engagement des Zeugen M.H.) und des alten Unternehmergrundsatzes, dass Situationen zu vermeiden sind, in denen die Katze aus dem Haus ist und die Mäuse Kirchtag haben, kein vernünftiger Grund zu zweifeln ( § 863 ABGB). Umfasst von der Vollmacht war natürlich auch die Verwaltung des Warenlagers…