…den unabhängigen Finanzsenat führte zu dem Schluss, dass diese nur bedingt zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der von der Bw. ausgeübten Vermietungstätigkeit geeignet waren. In den Berechnungen wurde von einem Fremdwährungskredit in Höhe von lediglich € 203.664,54 ausgegangen, obwohl laut vorliegendem Kreditvertrag vom 28…
…die Endgültigstellung, wobei dann entschieden wird, ob Liebhaberei vorliegt oder nicht." Betreffend das Jahr 2004 wurde wiederum auf die Begründung des Vorjahresbescheides verwiesen. Im Fragebogen über die Aufnahme einer Vermietungstätigkeit vom 17. Juli 2006 wurde vom Berufungswerber als Beginn der Tätigkeit Dezember 2005 angegeben. Als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
…die nicht einmal die AfA decke, überhaupt als umsatzsteuerlich relevant einzustufen sei. Auch die pauschale Schätzung von Spenden in der Prognoserechnung könne nicht dazu dienen, eine unternehmerische Vermietungstätigkeit nachzuweisen. Es werde seitens darauf hingewiesen, dass 2003, 2004 und 2005 keine Verwaltungskostenpauschale in der Umsatzsteuererklärung angesetzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.XXXX, im Jahr 2008 unbekannten Aufenthaltes nach Deutschland abgemeldet, vertreten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Frisch, MAS, 1010 Wien, Dominikanerbastei 6/2, vom 14. Juni 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 und gegen…
…dass die Bw. Alleineigentümerin der Liegenschaft sei. Das zuständige Finanzamt rechnete somit die Ergebnisse aus der Vermietungstätigkeit alleine der Bw. zu. Nach Löschung des Feststellungsaktes (St.Nr. 130/5961) und Änderung der Mitteilung über die gesonderte Feststellung wurden die steuerlichen Ergebnisse in wiederaufgenommenen Verfahren zunächst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat im Beisein der Schriftführerin A. über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des FA, betreffend Einkommensteuer 2005 nach der am 12. April 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…Finanzamt am 08.06.2006 endgültige Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für 1996 bis 2004 aus, mit denen die gesamte Vermietungstätigkeit als Liebhaberei im steuerlichen Sinn beurteilt wurde. Anders als in den Erstbescheiden wurden die im Zusammenhang mit der Vermietung geltend gemachten Vorsteuerbeträge nicht mehr…
…folgende Ergebnisse aus der Vermietungstätigkeit aus: | Beträge in S | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | Einnahmen | 0 | 33.409,00 | 50.727,00 | 66.523,00 | 69.828,00 | 70.799…
…komme eine Beurteilung nach der Liebhabereiverordnung erst gar nicht in Betracht. Aufgrund der mangelnden Fremdüblichkeit des vorliegenden Vertragsverhältnisses sei eine Vermietungstätigkeit erst gar nicht entfaltet worden. b) Vermietung C-Straße, J : Das genaue Datum des Erwerbs und der Kaufpreis seien aus den im Steuerakt befindlichen…
…Lässt man die dargestellten außerplanmäßigen Änderungen bei Erstellung der Prognoserechnung außer Betracht, erweist sich die vom Bw. in der von ihm gewählten Bewirtschaftungsart ausgeübte Vermietungstätigkeit als objektiv nicht ertragsfähig, da sich binnen 20 Jahren kein positives Gesamtergebnis ergibt. Das ergibt sich schon aus jener Prognoserechnung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Hanspeter Pausch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatzsteuer und Feststellung für das Jahr 1998, jeweils vom 24. November 2000, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden…
…Fall aber im Gebäude vier Wohnungen sind, kann § 1 Abs. 2 Z 3 LVO nicht zur Anwendung kommen. Es bleibt daher die Frage zu klären, ob die Vermietungstätigkeit unter § 1 Abs. 2 Z 1 LVO oder aber unter § 1 Abs. 1 LVO zu subsumieren ist.…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
…die Einstellung einer Tätigkeit innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes betreffenden Berufungsvorbringens ist darauf zu verweisen, dass die Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Liegenschaft mangels objektiver Ertragsfähigkeit und nicht auf auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei zu beurteilen war. Somit gehen auch das Vorbringen der Bw.…
…76 ATS berücksichtigt. Mit Datum 7.9.2000 wurde die Umsatzsteuer für 1998 endgültig und die Einkommensteuer für 1998 vorläufig veranlagt. In der Steuererklärung für das Jahr 1999 wurde ein Werbungskostenüberschuss im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit von 96.195,03 ATS erklärt. Umsätzen in Höhe…
…der "kleinen Vermietung" mit dem Liebhabereibeurteilungsmaßstab der objektiven Ertragsfähigkeit das Auslangen finden könne, sei dem bei der "großen Vermietung" bestehenden vergleichsweise höheren Bewirtschaftungsrisiko durch einen entsprechenden Beurteilungsmaßstab, der Mindestanforderungen an die Vermietungstätigkeit vorgebe und darüber hinaus "betriebswirtschaftlich" sinnvolles Verhalten honoriere, Rechnung zu tragen (vgl. Rauscher…
…nicht relevant. Dieser Grundsatz ("Insgesamt-Liebhaberei") gilt bei einer "kleinen Vermietung" im Übrigen auch dann, wenn die Abgabenbehörde in einem konkreten Fall auf Grund verfahrensrechtlicher Hindernisse für einzelne Kalenderjahre die materiellen Rechtsfolgen der Beurteilung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei nicht durchsetzen könnte (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche…
…November 1992 geregelte Vermietung der medizinisch-technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände zu keinem Zeitpunkt einer Liebhabereibetrachtung unterzogen wurde. Die Vermietungstätigkeit des Berufungswerbers wurde von den Abgabenbehörden (vom Finanzamt, seinerzeit von der Finanzlandesdirektion für Tirol und nunmehr vom Unabhängigen Finanzsenat) niemals unter dem Gesichtspunkt der "Liebhaberei" geprüft…
…November 1997 begonnen. § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung 1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 ist hier daher nicht anwendbar. Die verfahrensgegenständliche Vermietungstätigkeit ist somit - unbestrittenermaßen - als "große Vermietung" iSd § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung 1993 anzusehen (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 133, mwN)…