…18. Jahr nach dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen zu erwarten. Im Zuge des Prüfungsverfahrens habe er für beide Eigentumswohnungen adaptierte Prognoserechnungen vorgelegt, wonach beim Top 3 bereits im Jahr 2025, also im 18. Jahr nach Beginn der Vermietung und beim Top 12 im Jahr 2024…
… 12 Abs. 3 UStG 1994) - abgezogen werden. Im Zusammenhang mit der Vermietung von Eigentumswohnungen ist überdies auf die Liebhabereiverordnung (L-VO) BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/258 Bedacht zu nehmen. Gemäß § 6 L-VO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn - und ein damit verbundener…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…der Vermietung von Eigentumswohnungen von 20 Jahren, ist (gemäß L-VO) ein entsprechender Abschlag für Leerstehungen zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für den Mietenpool stellen letztlich auch eine Absicherung gegenüber diesem Risiko dar und sind in die Prognoserechnung miteinzubeziehen. Aus Vereinfachungsgründen werden sie in der von…
…Zeitraum von 20 Jahren stimmt mit dem vom VwGH im Erkenntnis vom 3.7.1996, 93/1370241 als absehbar erkannten Zeitraum überein und entspricht bei einer Vermietungstätigkeit jener Zeitspanne, die zum getätigten Mitteleinsatz in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Vermietung Eigentumswohnung in…
…und Übergangsbestimmung zu normieren gewesen, was aus gutem Grund unterblieb. Denn dann wäre die Novelle auf eine Unzahl von Fällen wie dem streitgegenständlichen, in denen eine vor dem 14.11.97 begonnene Vermietung von Eigentumswohnungen durch spätere, zeitlich unbestimmte Übertragungen fortgesetzt wird, nicht anwendbar gewesen…
…Die gegenständliche Tätigkeit: Vermietung einer Eigentumswohnung mit Verlusten, unterfällt der Norm des § 1 Abs 2 Z 3 Liebhabereiverordnung BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/358 (kurz: L-VO) und erfährt zunächst die dort geregelte Annahme von Liebhaberei. Die Annahme von Liebhaberei kann aber gemäß…
…Die gegenständliche Tätigkeit: Vermietung einer Eigentumswohnung mit Verlusten, unterfällt der Norm des § 1 Abs 2 Z 3 Liebhabereiverordnung BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/358 (kurz: L-VO) und erfährt zunächst die dort geregelte Annahme von Liebhaberei. Die Annahme von Liebhaberei kann aber gemäß…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…würde das Argument der Finanzverwaltung richtig sein - jede Investition in eine Eigentumswohnung oder Eigenheim mit nachfolgender Vermietung bereits unter diesem Argument. als mangelnde Einkunftsquelle auszuscheiden, wenn seitens der steuerlichen und rechtlichen Berater auf die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufes vor Ablauf von 10 Jahren hingewiesen wird…
…Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Die zu beurteilende Tätigkeit bestand in der Vermietung von Eigentumswohnungen. Die vier Mietobjekte lagen in verschiedenen Stadtteilen von Innsbruck und wurden zeitlich gestaffelt und unabhängig voneinander an verschiedene Mieter vergeben. In den Jahren 1993 bis 1995 wurde eine…
…die Vermietung vor dem 14. November 1997 begonnen hat und somit die Neufassung der Liebhabereiverordnung gemäß BGBl II 1997/358 auf diese Vermietung nicht anzuwenden sei und berufe sich auf die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Diese Rechtsprechung beziehe sich stets auf die Vermietung von Eigentumswohnungen…
…Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) im Allgemeinen das einzelne Miethaus, sofern nicht für einzelne Wohnungen eine gesonderte Bewirtschaftungsart zu erkennen ist. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen ist die Prüfung grundsätzlich für jede einzelne Wohnung anzustellen, es sei denn, eine Mehrheit von Wohnungen…
…Gutachtens in der österreichischen Judikatur herrschenden Ansicht, würde aber der Verkauf von Eigentumswohnungen durch den Berufungswerber keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb zur Folge haben. Dieses Gutachten hätte den Berufungswerber veranlasst im Jahr 1996 mit der Realisierung seines (oben beschriebenen) Projektes zu beginnen. Er sei davon ausgegangen…
…Ablauf von fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr festgesetzt werden. Im gegenständlichen Fall ist jedoch aus dem Akt ersichtlich, dass die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2005 als vorläufige Bescheide gem § 200 BAO ergingen. Die Bescheide wurden auf Grund der Vermutung, die Vermietung der Eigentumswohnung…
…der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen zum Unternehmensgegenstand der Bw gehöre, sei unstrittig. Selbst im Prüfungsbericht werde angeführt, dass die überwiegende Betriebstätigkeit nicht der Handelsbetrieb sondern der "Handel von Eigentumswohnungen" sei. Die Vermietung von Wohnungen diene nicht nur dem Unternehmenszweck…
… 2 Abs. 4 LVO 1993 bildet dabei den Beurteilungsmaßstab. § 1 Abs. 2 LVO 1993 normiert bei der Vermietung von Eigentumswohnungen die widerlegliche Liebhabereivermutung. Diese kann jedoch nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO dann ausgeschlossen sein, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in…