…vom 18. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag des Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 16. Juni 2009 des Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 7. Juli 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…mildtätiger Zwecke geeignet; - eine Aufzählung der finanziellen Mittel. Weiters müsse die Auflösungsbestimmung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes eine Vermögensbindung vorsehen. Das Restvermögen müsse ausschließlich für Zwecke im Sinne des § 4a Z 3…
…die Ansicht, dass auf Grund der Vereinsrichtlinien derartige Klarstellungen rückwirkend auch für die Jahre 2001 und 2002 anzuwenden seien. Das im Zusammenhang mit der Vermögensbindung zitierte VwGH-Erkenntniss Zl. 93/13/0210 sei bei näherer Durchsicht auch nicht auf den gegenständlichen Fall anzuwenden. Dort sei…
…93/13/0210; 20.7.1999, 99/13/0078 u. a.). Aus diesem Grund sollen vorweg die Satzungsbestimmungen untersucht werden: Im Hinblick auf die Vermögensbindung normiert § 41 Abs. 2 BAO ausdrücklich, dass der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…Bw. ist bereits aus den bisher angeführten Gründen nicht als gemeinnützige Körperschaft anzusehen. Hinzu kommt, dass die Statuten der Bw. zwar eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung der Bw. vorsehen, für den Fall des Wegfalles des bisherigen Zweckes aber eine gemäß § 39 Abs. 5…
…EStG vor. Der angefochtene Bescheid sei daher dem Inhalt nach rechtswidrig. - Zum formalen Mangel in der Auflösungsbestimmung: Nach Auffassung der Behörde müsse die Auflösungsbestimmung eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, …
…läge sonst eine begünstigungsschädliche Zweck-Mittel-Vermischung vor. Weiters müsse eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorgesehen sein wodurch das Restvermögen ausschließlich für Zwecke iSd § 4a Z 3 EStG erhalten bleibe…
…zur Verfolgung von unmittelbar mildtätigen Zwecken oder Zwecken der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe geeignet seien. Die Auflösungsbestimmung müsse eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für Zwecke iSd …
…2009) nicht den geforderten gesetzlichen Bestimmungen entsprochen habe. Die Rechtsgrundlage müsse eine Auflösungsbestimmung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen in der eine Vermögensbindung enthalten sei. Das Restvermögen müsse ausschließlich für Zwecke im…
…finanzielles Mittel dar und ist in § 5 des Statutes aufzuzählen. Weiters führte das Finanzamt aus: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die…
…werden. Dies fehlt in der vorgelegten schriftlichen Rechtsgrundlage. In der Ergänzung hieß es: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweck vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für Zwecke im Sinn des …
…vom 29. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für Zwecke im Sinne des §…
…begünstigte Zwecke mehr verfolgt werden. Diese Vermögensbindung muss jedenfalls auch in der Rechtsgrundlage der als begünstigt geltend wollenden Körperschaft zum Ausdruck kommen. (25/2) Einer Körperschaft kann somit - unabhängig von der Art der tatsächlichen Zweckverfolgung - eine Abgabenbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, Zwecke schon dem Grunde nach…
…enthalten eine Regelung, die für den Fall der Auflösung des Vereins oder des Wegfall ihres bisherigen Zweckes eine Vermögensbindung ausschließlich und unmittelbar für wissenschaftliche Zwecke anordnet. Ausgehend vom Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit ist daher im Ergebnis der Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz beizupflichten, dass die…
…ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Eine der Anordnung des § 39 Z 5 BAO entsprechende Vermögensbindung bei Beendigung der Verfolgung begünstigter Zwecke überhaupt setzt in formeller Hinsicht voraus, dass in der Satzung eindeutig bestimmt wird, wofür das Vereinsvermögen im Fall der…