…R. und der nunmehrige Berufungswerber (Bw.), Herr Bw., schlossen am TTMM 2006 eine notarielle Vereinbarung über die Vermögensauseinandersetzung mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Präambel R. und Robert (richtig wohl: H.) Bw haben im wechselseitigen Einvernehmen die zwischen ihnen bestehende Lebensgemeinschaft im MM.JJ. aufgelöst. Während…
…Rede, wobei davon abgesehen das Unternehmen des Bw laut Punkt II. A) 1. ausdrücklich nicht Gegenstand der Vermögensauseinandersetzung ist und nicht der Aufteilung unterliegt. Hinsichtlich der "Ansprüche auf Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten" wird unter Punkt II. B) bereits vorab festgeschrieben, dass…
…Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Vergleich, dessen maßgebliche Punkte lauten: II. Vermögensauseinandersetzung: 1. Liegenschaften: a) Die Antragsteller sind zu je 115/450stel Anteilen an Wohneinheit I und zu je 55/225stel Anteilen an Wohneinheit II Eigentümer der Liegenschaft EZ 95, Grundbuch H. Im Rahmen der Vermögensbereinigung…
…hatten die Eheleute in der Tagsatzung vom 22. Dezember 2009 vor dem Bezirksgericht einen Vergleich geschlossen, welcher folgenden auszugweise wiedergegebenen Inhalt aufweist: Punkt II. ("Vermögensauseinandersetzung") Die Parteien kommen überein, den Schenkungsvertrag vom 12. Oktober 2007 ex tunc aufzuheben. DieGeschenkgeberin ist unter anderem bücherliche Eigentümerin der…
…wegen oder durch Schenkung unentgeltlich erworbene Vermögen) Regelungen für den Fall der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der gegenständlichen Ehe getroffen und im Weiteren (auszugsweise) Folgendes vereinbart: " 3 . Weiters wird zwischen den Vertragsteilen für den Fall der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung…
…vom 18. Juni 2002, 2001/16/0409). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl VwGH vom 25. Juni 1964, Slg 3108/F, verstärkter Senat, und vom…
…vom 18. Juni 2002, 2001/16/0409). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl VwGH vom 25. Juni 1964, Slg 3108/F, verstärkter Senat, und vom…
…eine Gegenleistung dann ermittelt werden, wenn in Anbetracht des zwischen den Scheidungsparteien geschlossenen Vergleiches kein Zweifel daran bestehen könne, dass der Vermögensauseinandersetzung kein Globalcharakter zukomme, etwa weil die im Zuge der Ehescheidung übertragene Liegenschaft einziger der Aufteilung unterliegender Vermögenswert sei, oder aufgrund der übrigen Vergleichsbestimmungen…
…dem Austritt des Berufungswerbers habe dieser keine entgeltliche Tätigkeit für die LW GmbH mehr entfaltet. Eine anlässlich der Vermögensauseinandersetzung der Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH getroffene Vereinbarung stehe der Klagsführung nicht entgegen, weil diese nur Ansprüche der Geschäftsführer und Gesellschafter gegen die LW GmbH ausschließe…
…Band II, Grunderwerbsteuer, § 3 Rz 118). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg 3108/F; VwGH 10.1.1974, 1583/72). …
…Band II, Grunderwerbsteuer, § 3 Rz 118). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg 3108/F; VwGH 10.1.1974, 1583/72). …
…Band II, Grunderwerbsteuer, § 3 Rz 118). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg 3108/F; VwGH 10.1.1974, 1583/72). …
…Der "Geschäftsanteil" sollte rückwirkend übertragen werden. Eine Vermögensauseinandersetzung der dafür vorgesehenen Art (samt den daran geknüpften steuerlichen Folgen) sollte damit aber nicht verbunden sein. Im vorliegenden Fall ist daher auch keine fremdübliche Vorgangsweise zu erblicken. Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen…
…und andererseits auch im Falle einer Scheidung (siehe Einleitung der Vereinbarung) weiterhin wirksam sein. Daneben sind auch andere Fragen der Vermögensauseinandersetzung (zB bezüglich der Ehewohnung) behandelt und ist eine Besuchsregelung festgelegt worden. Damit ist die Grenze eines bloßen Alimentationsvertrages überschritten. Der Vereinbarung kommt eine Klarstellungs…
…Alleineigentum an einem Teil dieser Einheit. Werden dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten in der Weise aufgeteilt, dass jeder Beteiligte Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, dann ist von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin zu sprechen (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; 19.9.2001, 2001/16/0402…
…Alleineigentum an einem Teil dieser Einheit. Werden dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten in der Weise aufgeteilt, dass jeder Beteiligte Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, dann ist von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin zu sprechen (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; 19.9.2001, 2001/16/0402…
…Punkt V. des Vertrages nimmt eindeutig darauf Bezug. Es handelt sich dabei um eine durchaus übliche Formulierung, die in Verträgen, welche in Vorbereitung eines Scheidungsvergleiches eine Vermögensauseinandersetzung bewirken sollen, häufig gebraucht wird. Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Frage, was unter einem Vergleich im Sinne des § 1380…
…16/0402, 0403 und VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg. 3108/F, verstärkter…
…16/0402, 0403 und VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg. 3108/F, verstärkter…
…Wohnsitzverlegung habe ferner darauf beruht, dass die Ehe des Bw mit seiner damaligen Gattin NN unheilbar zerrüttet gewesen sei und Einigung über die Ehescheidung bestanden habe. Hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung sei zunächst vereinbart gewesen, dass das Haus in C,D-Str, in das Eigentum der NN…