…3 EStG 1988 nur die Bw. mit ihrem eigenen Betrieb zur Verfügung, weshalb nach der Anordnung des § 142 HGB keine Möglichkeit bestünde den gegenständlichen Rechtsvorgang unter die Beispiele der Rz. 8222 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 zu subsumieren. b) Investitionen in Höhe von 521.265,00 €…
…des § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übergeht." Nachdem davon auszugehen ist, dass der Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 20. Mai 1999 die für seine Rechtswirksamkeit erforderlichen Voraussetzungen bei der Anmeldung zur Eintragung des Vermögensüberganges nach § 142 HGB im Firmenbuch am 14…
…zweiter Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat hat erwogen: Bei einer Übernahme nach § 142 HGB durch den verbleibenden Gesellschafter erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über. Eine Anwachsung nach § 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl…
…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…
…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…
…Mit Schreiben vom 26. August 2010 wurde beim zuständigen Finanzamt nachgefragt, ob sich die verfahrensgegenständlichen Kunstwerke im Pfändungsprotokoll aufscheinen. Nach Einsicht in das Pfändungsprotokoll wurde seitens der Referentin festgestellt, dass sich die streitgegenständlichen Gegenstände nicht darunter befunden haben. In der am 15. Juni 2011 abgehaltenen…
…angedroht worden, den polnischen Behörden eine Sachverhaltsdarstellung über die getätigten Geschäfte zu übermitteln, dass Waren in Österreich gekauft, aber nicht offiziell nach Polen eingeführt worden wären. Nachweise bzw. Beweise wären jedoch diesbzgl. nicht vorgelegt worden. Auch sei in der Buchhaltung kein Aufwand für den Rechtsanwalt…
…169 Abs. 1 HGB) entzogen seien. Der Wert der entzogenen Gewinnbezugsrechte sei daher gleich hoch wie die allenfalls künftigen Vorteile aus der Schuldbefreiung, wobei hier noch - wie in der Berufung bereits erwähnt - die Haftung mit seinem Sonderbetriebsvermögen für KG-Verbindlichkeiten eine Rolle spiele. Die entzogenen…
…H. D. Funds) . Diese "verzinsten Genussrechte" stellten inhaltlich keine typischen Vermögensrechte eines Gesellschafters dar. Sie seien vielmehr anleihenähnlich ausgestaltet und fielen daher nach Ansicht der Bw. nicht unter das KVG. Dazu verwies die Bw. auf eine Anfrage an das FAG vom 17. August 2007 sowie…
…169 Abs. 1 HGB) entzogen seien. Der Wert der entzogenen Gewinnbezugsrechte sei daher gleich hoch wie die allenfalls künftigen Vorteile aus der Schuldbefreiung, wobei hier noch - wie in der Berufung bereits erwähnt - die Haftung mit seinem Sonderbetriebsvermögen für KG-Verbindlichkeiten eine Rolle spiele. Die entzogenen…
…für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000…
…die Werkvertragsarbeiten nicht den aller Voraussicht nach unter Konsumentenschutz stehenden Verkäufer als Vertragspartner zu haben, sondern jedenfalls jenes Unternehmen, das ohnehin für die Kontaminierung des Erdreiches bzw. Mauerwerkes verantwortlich war und darüber hinaus mit diesem Unternehmen ein beiderseitiges Handelsgeschäft (Anwendung des HGB) abgeschlossen werden konnte…
…erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16…
…Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Geschäftsübernahmen gemäß § 142 UGB (gleich wie früher § 142 HGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0139…
…Anton Pfneisl, vom 2. März 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 nach der am 23. September 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 (nunmehr Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf) betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach der am 4. Juni 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung…
…Mai 2002, ErfNr. Z3, StNr. Z4 betreffend Erbschaftssteuer nach der am 24. Jänner 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der endgültige Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert und die Steuer herabgesetzt wie…
…diesem mit Schreiben vom 6. November 2002 zum "Verlaufserlös Bäder" mit, dass der Erblasser mit Kaufvertrag vom 19. Februar 2001 noch zu Lebzeiten seine Beteiligungen am Institut A. GmbH & CoKG sowie dem Institut J. OHG veräußert habe. Der auf ihn entfallende Veräußerungserlös von S 6…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…