…der Gesellschaft zulässig sein würde, der andere Gesellschafter auf seinen Antrag hin vom Gerichte für berechtigt erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen Im Berufungsfall hat unbestritten eine Vermögensanwachsung im Sinne des § 142 HGB stattgefunden. Die Anwachsung bewirkt einerseits die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, Adresse2, vom 3. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-KEG, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, Adresse2, vom 3. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTT Wirtschaftstreuhand Tirol GmbH & Co. KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Jänner 2007 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird gemäß…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch TPA Treuhand Partner Austria, Wirtschaftstreuhand GmbH, 8010 Graz, Friedrichgasse 31, vom 22. Jänner bzw. 23. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Leoben vom 16. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme der Feststellungsbescheide 1995…
Neben dem Finanzierungsbedarf für einen nicht unerheblichen Teil der verbuchten Barausgaben, blieb im Verfahren auch die Mittelherkunft für die drei Bareinzahlungen auf das Bankkonto im Betrag von insgesamt 121.200,- S offen. Zudem blieb die Bw trotz Aufforderung eine Erklärung für bislang unversteuert gebliebene Eingänge…
Bw. nach § 4 Abs. 2 EStG 1988 die Verpflichtung zur Bilanzberichtigung bis zur Wurzel des Fehlers. Sonstige Unstimmigkeiten bzw. andere geeignete Hinweise auf derartige Zahlungsflüsse in den geprüften Jahren wurden bei der Überprüfung des Rechenwerkes durch die BP, welche insbesondere den Geldverkehr sowie die Eingangs…
Herrn Ö habe ich in der Rolls Royce Werkstätte (Fa. JA) kennengelernt, er ist Diamantenhändler und besitzt einige Nachtlokale, von ihm habe ich den Kreuzgang gekauft. Den Rest habe ich normal vom Bw. gekauft. Bilder wurden vorgelegt, "ich habe die Kunstgegenstände gekauft, ich war nicht…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 6. Februar 2004 über die Berufung der E. G., vertreten durch Mag. German Bertsch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch HR Dr. Walter Blenk, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 1989 bis 1994 und Gewerbesteuer 1991 bis 1993…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Fa. Bertl, Fattinger & Partner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1996-1998 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch HR Dr. Gerhard Felmer, vom 16. Dezember 2002, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Dass der Bw. nicht nur zivilrechtlicher sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer der AG gewesen ist, ist das Ergebnis einer Beweiswürdigung. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung sind an das Erwiesensein von als Wiederaufnahmegründe geeigneten Tatsachen keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen zu stellen, die der Besteuerung zugrunde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Franz Pischinger, Mag. Hannes Bogner und Manfred Obermüller über die Berufung der NP, 1190 Wien, ADR, vertreten durch Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 17/11, vom 12. Jänner 2001…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kärntner Treuhand- und Revisions - AG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2000, Kapitalertragsteuerhaftung 1998 - 2000 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 3. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Dr. Uta Straka, Dr. Walter Zisler und Dr. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Roswitha Mohr am 13. November 2003 über die Berufung der Bw, vertreten durch H. P…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch WTH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch Mag.M.., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…