UFSW RV/0747-W/06GmbH&atyp Still: Erfassung eines bilanzierten Nachschussverzichts des Geschäftsherrn als Veräußerungsgewinn der atyp Stillen. Strittig, ob eine Verluststoppklausel und das Ausbleiben von stillen Reserven das Unternehmerrisiko und die steuerliche Mitunternehmerschaft beseitigen und damit eine Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO unzulässig wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006Teil 1/2 …in denen das Weiterbestehen der atypisch stillen Mitunternehmerschaft, die gemäß Verluststoppklausel mit NULL ermittelten Gewinnanteile der ab 1991 verbliebenen atypisch Stillen und ihre weiterhin unaufgefüllten negativen Kapitalkonten klar zum Ausdruck kamen. Das Finanzamt erließ für all diese Jahre und für die Vorjahre - dem Tenor des…
UFSW RV/0747-W/06GmbH&atyp Still: Erfassung eines bilanzierten Nachschussverzichts des Geschäftsherrn als Veräußerungsgewinn der atyp Stillen. Strittig, ob eine Verluststoppklausel und das Ausbleiben von stillen Reserven das Unternehmerrisiko und die steuerliche Mitunternehmerschaft beseitigen und damit eine Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO unzulässig wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006Teil 2/2 …Beteiligung im fünften Beobachtungsjahr ohne Aufgabe der sonstigen Rechte, insbesondere der obligatorischen Abfindungsansprüche, mit einem Verluststopp zu begrenzen. Da sich wie oben dargelegt an der subjektiven Aussicht auf einen positiven Ausstieg zu Ende der Beteiligung (arg Firmenwert, künftige stille Reserven) keine vor dem Jahr 2000…
UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 2/4 Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…