…von per 4.1.2007 | € | 395,08 | 4. | Bekleidung und pers. Habe ohne Wert | | PASSIVA | 1. | vom erbl. Bruder Franz N. bezahlte Begräbniskosten | | | | a) Bestattung | € | 2.376,00 |…
…wurde vorgebracht, dass "in Österreich mangels Vorliegen eines Vermögens nach dem Tode von J.S.B. ein Verlassenschaftsverfahren nicht stattgefunden habe und somit die Bescheidzustellung an die Verlassenschaft nach J.S.B. ohne rechtliche Grundlage erfolgt sei". Darauf erließ das Finanzamt am 27. Oktober 1999…
…Tode, sodass er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Träger von Rechten und Pflichten anzusehen ist. Nach dem Tod des Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator, Erbenmachthaber oder erbserklärten Erben)…
…§ 93 Tz 6), ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch wird nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein individueller Verwaltungsakt gesetzt, sodass ein an eine nicht (mehr) existente Person gerichteter Bescheid ins Leere geht (VwGH vom 11.11.2010, 2010/17/0043). Adressat eines Abgabenbescheides kann…
…Berufung legitimiert ist. Wird jedoch der Parteienvertreter - wie im vorliegenden Fall - zweifelsfrei namens einer nicht legitimierten (weil nicht mehr existenten) Person tätig, erübrigt sich eine Klarstellung und die Berufung ist ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen (vgl. zB VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Clemens Graninger, gegen die gemäß § 295 Abs.1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 und 1997, den gemäß § 293 b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid 1998 und den Einkommensteuerbescheid 1999 des Finanzamtes für…
… 93). Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches, mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichung des Adressaten im Bescheidspruch kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH vom 31. Juli 2002, 97/13/0127). Nach § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen…
…die Verlassenschaft nach xx gerichtet, obwohl diese zu jenem Zeitpunkt bereits den gesetzlichen Erben Frau mm und Herrn bb eingeantwortet worden war (Einantwortungsbeschluss vom YY1 ). Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide; daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (siehe dazu Ritz, BAO, …
… 276 Abs. 4 BAO nicht für Vorlageanträge. Vor Wirksamkeit der Berufungsentscheidung eingebrachte Vorlageanträge sind deshalb ohne rechtliche Wirkung und als unzulässig zurückzuweisen (vgl UFS 15. November 2011, GV/0345-S/11 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Im gegenständlichen Fall ist mangels Bekanntgabe an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X., vertreten durch Dr. Peter Armstark, 1010 Wien, Wollzeile 25, vom 22. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2010 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach T, vertreten durch K-GmbH, vom 12. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 9. August 2005 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…
… 93 Tz.6). Eine Adressierung "an die Erben nach H. ", somit ohne Angaben der Namen der Erben, reicht nicht aus (VwGH-Erkenntnis vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Der Bescheidadressat ist im streitgegenständlichen Fall nicht hinreichend definiert. Die vom steuerlichen Vertreter namens der "Verlassenschaft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 3. Dezember 2001-, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Nachlass des am 18. Oktober 1947 verstorbenen X war - da…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau E.P. (als Erbin nach H.K.), K., vertreten durch D.S., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Oktober 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Zufolge des in § 18 normierten Stichtagsprinzips können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht mehr berücksichtigt werden, in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens eintretende Änderungen sind für die Besteuerung ohne Bedeutung. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, es ist zu klären, welche Vermögensart (Kaufpreisforderung…
…die Mindeststeuer nach § 8 Abs. 5 ErbStG nicht eingefordert werden. Die Aufhebung des Bescheides wurde beantragt. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG), BGBl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 16. Juni 1999 betreffend Einheitswert des Grundvermögens zum 1. Jänner 1998 und über den Vorlageantrag vom 3. Dezember 1999 entschieden…
…am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsteuer ohne Bedeutung. Stichtag für die Bewertung des ererbten Vermögens ist der Todestag des Erblassers, maßgeblich im Fall des § 19 Abs 2…