…vom 16. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 9. Juli 2012 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlag nach § 30a FinStrG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 26. Juni 2012 brachte der…
…vom 16. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 9. Juli 2012 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 26. Juni 2012 brachte der…
…jedoch 33 000 Euro nicht übersteigt, sich der Abgabe- oder Abfuhrpflichtige spätestens 14 Tage nach Festsetzung der Abgabennachforderung mit dem Verkürzungszuschlag einverstanden erklärt oder diesen beantragt und er auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die…
…und zwar hinsichtlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in Bezug auf die Arbeitskleidung und Pkw-Kosten gekommen. Der Beschuldigte habe durch seinen steuerlichen Vertreter die Festsetzung des Verkürzungszuschlages gemäß § 30a FinStrG beantragt. Wegen Nichtentrichtung des Zuschlages spätestens am Fälligkeitstag sei Straffreiheit nicht…
…auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBI. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…1 ZollR-DG Folgendes ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz,(FinStrG), folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…