Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Notar, vom 10. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. April 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die mit der Berufungswerberin (in der Folge: Bw…
…Kinderbetreuungsgeld verpflichtet worden. Im Verfahren über die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuschüsse sei dann seitens des Bw. auf die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung hingewiesen worden und hätten die Abgabenbehörden diesen Umstand überhaupt nicht aufgegriffen. Der Bw. komme daher auf Grund der mangelhaften und rechtswidrigen, nämlich verfassungswidrigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renng. 1/Freyung, gegen den (Sammel-)Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Juli 2005 zu ErfNr.xxxxxx/2000, St.Nr.xxx/xxxx…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, H-Straße xx, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
…zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sei. Auf Grund des Durchführungsverbotes des Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit Der Bescheid leide auch deshalb an einer Rechtswidrigkeit, weil er sich auf § 122 Abs. 7 und 8 WKG…
Dasselbe gilt, wenn eine lokale Steuer kommunaler Gebietskörperschaften sich aus der Differenz der Nettoeinnahmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen und dem Einstandspreis der Waren, dem Wert der von Dritten erbrachten Dienstleistungen und den Ausgaben für Material bemisst. Die Proportionalität (zweites…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vertreten durch FB, X, vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Juli 2008 über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Feststellung…
…G 141/99. In diesem Erkenntnis wurde die Verfassungswidrigkeit der Einhebung und Haftung für die Spekulationsertragsteuer und die Inpflichtnahme einer Person vor allem deshalb als verfassungswidrig erachtet, weil die den Steuertatbestand auslösenden Sachverhalte teilweise außerhalb der Interessens- und Einflusssphäre des Abfuhr- und Haftungsverpflichteten gelegen sind…
Tz. 4: Werkvertrag mit der Firma S. - hier sei festgestellt worden, dass die Umsatzsteuer aus diesen Honorarnoten gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 UStG in Österreich steuerbar und steuerpflichtig sei (jährlich € 14.400,00). Weiters sei es zu einer Gewinnerhöhung gekommen, da das Betriebsausgabenpauschale…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer, Dkfm. Dr. Peter Bernert und Sabine Leiter am 28. Mai 2008 über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Houf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater GmbH…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide vom 13. August 2002 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner 1997 bis September 1998 entschieden: Die…
…sei. Der Behörde sei es nach Art. 88 Abs 3 Satz 3 EGV untersagt, diese Abgabe einzuheben. II) Verfassungswidrigkeit: Die Bescheide würden auch deshalb an Rechtswidrigkeit leiden, weil sie sich auf § 122 Abs 7 und 8 WKG stützten und diese Bestimmung durch ihren Verweis auf …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen N.N., E., vertreten durch Mag. Dr. Margit Bányai, Rechtsanwältin, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 23-25, wegen des Finanzvergehens der (teils…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen SX, XY, vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Partnerschaft von Rechtsanwälten, 1010 Wien, Parkring 2, über die Beschwerde der Beschuldigten vom…