…2010 erlassen. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass gegen die in § 1 Abs. 5 Stiftungseingangssteuergesetz vorgesehene Bewertungsvorschrift - Hinweis auf § 19 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz - verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungswerberin gesteht selbst zu, dass gegen die Feststellung (§…
…8 Abs. 4 ErbStG in Höhe von € 5.365,50 (3,5 % % von einer Bemessungsgrundlage von € 153.300,00), somit insgesamt in Höhe von € 17.617,30 fest. Bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbes für die Abgabenfestsetzung nach § 8 Abs. 1 ErbStG wurde…
…dass das ErbStG und damit die Bewertungsbestimmung des § 19 ErbStG verfassungswidrig sei. Schon aufgrund des direkten Verweises von § 1 Abs. 5 StiftEG auf § 19 ErbStG sei § 1 Abs. 5 StiftEG im Lichte der jüngsten VfGH-Erkenntnisse verfassungsrechtlich bedenklich § 19 ErbStG sei gleichheitswidrig und somit keine…
…2010). Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass gegen die in § 1 Abs. 5 Stiftungseingangssteuergesetz vorgesehene Bewertungsvorschrift - Hinweis auf § 19 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz - verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungswerberin gesteht selbst zu, dass gegen die Feststellung (§ 92…
…b ErbStG in Höhe von 2,5% des steuerpflichtigen Erwerbes von € 10.848.879,00, somit in Höhe von € 271.221,98 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. ausschließlich Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage des…
…verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Hat der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis eine Frist gemäß Abs. 5 gesetzt, so ist das Gesetz bis auf alle bis zum Ablauf…
…Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungsteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungsteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz…
…dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage, nämlich des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG. Begründend wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007, B 1983/06-7 die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG geprüft…
…Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäftes (Z7). Im gegebenen Fall ist es unstrittig, dass es sich bei der gegenständlichen Zuwendung um eine Schenkung im Sinne des § 3 Abs. 1 ErbStG handelt. Ebenso unstrittig ist die Berechnung der Schenkungssteuer. Zur eingewendeten Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z…
…abzubilden. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden…
…die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und vorgebracht, der Schenkungssteuerbescheid vom 13. Juli 2006 sei ausschließlich wegen Verfassungswidrigkeit des ErbStG, insbesondere dessen § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG, aufzuheben und die Schenkungssteuer daher mit € Null festzusetzen. Gegen die Ermittlung der Höhe der Bemessungsgrundlage, welche zu…
…des Wohnrechtes) fest (bezüglich dieser Vorschreibung wurde die Verlängerung der Rechtsmittelfrist beantragt). Weiters wurde vom unentgeltlich erworbenen Vermögen Schenkungssteuer festgesetzt. In der nur gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer gerichteten Berufung wird ausschließlich Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG geltend gemacht. Der vorgetragenen Verfassungswidrigkeit…
…b ErbStG mit € 2.055.015,- fest. In der Begründung verwies das Finanzamt auf das Ergebnis der Prüfung und die Niederschrift über die erfolgte Schlussbesprechung. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde ausschließlich geltend gemacht, dass der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG…
…Bw, vom 23. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den bisherigen Verfahrensverlauf sowie auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007…
…1 Z 3 StiftEG ein erhöhter Steuersatz von 25%. Der Verweis der Befreiungsbestimmung des § 1 Abs. 6 Z 1 war daher ganz klar nur auf gemeinnützige Stiftungen bezogen. Das SchenkMG enthielt weiters eine Bestimmung im KStG, wonach die bis zum 31.07.2008 entrichtete ErbSt…
…unter Hinweis auf das vom Verfassungsgerichtshof eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren die Schenkungssteuer wegen Verfassungswidrigkeit mit € 0,00 festzusetzen. Mit Bescheid vom 17. April 2007 setzte das Finanzamt die Schenkungssteuer für den o.a. Vorgang - unter Berücksichtigung einer Vorschenkung - gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG mit…
…Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Februar 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid wird ausschließlich Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG…
…der Bestimmung des Art. 140 Abs. 5 B-VG für das Inkrafttreten seiner Aufhebung des § 1 Abs. 1 Zif. 2 ErbStG eine Frist bis 31. Juli 2008 gesetzt hat. Dies bedeutet gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG, dass die Bestimmungen des ErbStG auf alle…
…Das Finanzamt hat sich dem Prüfungsergebnis angeschlossen und der Bw mit endgültigem Bescheid vom 4. April 2007, StrNr1, nunmehr ausgehend ua. vom Wert des von A zugewendeten Geschäftsanteiles in Höhe von € 1,933.756,97 die Schenkungssteuer gem. § 8 Abs. 3 lit b ErbStG…
… 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG - ebenso wie der bereits zur Erbschaftssteuer vom VfGH für gleichheitswidrig befundene Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG - gegen das Gleichheitsgebot verstoße und damit verfassungswidrig sei. Es fällt nicht in die Kompetenz des UFS - als einer ausschließlich in…