…bis 17. Juli 2002 als Anmelder und Vertreterin des in Deutschland ansässigen Empfängers M insgesamt dreizehn Zollanmeldungen beim Zollamt abgegeben und dabei durch Angabe des Verfahrenscodes "4200 0" in Feld 34 des Einheitspapiers jeweils eine so genannte "Unterwegsverzollung" von einfuhrabgabenpflichtigen Waren aus Slowenien beantragt. In…
…D. führte aus, dass die Beladung in Istanbul erfolgt, die Waren zur Verzollung nach Wien und nach der Verzollung im Verfahren 4200 in die Slowakei gebracht werden. Auf dem Weg dorthin wurden sie von einem Vertreter der Firma Y. angehalten und bekamen einen neuen, nunmehr…
…Lieferung zwischen dem drittländischen Lieferer und der in der Slowakei ansässigen Bf vorliege. Daraus ergebe sich, dass die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens 4200 nicht vorschriftsgemäß ausgeführt worden seien und die Steuerbefreiung zu versagen sei. Die dadurch gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst…
…entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren. Die Zollbehörde hatte durch die Abgabe der Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bereits die Möglichkeit einer buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, die nur durch die irrtümliche Erklärung des nicht zutreffenden Verfahrenscode "4200" unterblieben ist…
…Granulate nach Ungarn zu transportieren. Das für die vom Kunden gewünschte Vorgangsweise einzig geeignete Verfahren 4200 (Anmeldung zum freien Verkehr ohne Entstehung der EUSt-Schuld) unter Verwendung der Sonder-UID der Berufungswerberin war aber in den konkreten Fällen nicht anwendbar, weil die Überführung in den…
…Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat eine andere nicht vorhandene Ware erfasst. Die tatsächlich gestellte Ware sei daher nicht überlassen und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Das in der Zollanmeldung im Feld 37 beantragte Verfahren 4200, die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr…
…eine eindeutige Feststellung des Namens des Abnehmers ermögliche". Es bestehe keine Vorschrift, wonach der Name des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. des Empfängers beim Verfahren 4200 buchstabengetreu mit den MIAS Daten übereinstimmen müsse. Vielmehr genügen nach eindeutiger Kommentarmeinung Kurzbezeichnungen, Schlüsselzahlen oder Symbole (Ruppe, UStG 1994…
…eine eindeutige Feststellung des Namens des Abnehmers ermögliche". Es bestehe keine Vorschrift, wonach der Name des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. des Empfängers beim Verfahren 4200 buchstabengetreu mit den MIAS Daten übereinstimmen müsse. Vielmehr genügen nach eindeutiger Kommentarmeinung Kurzbezeichnungen, Schlüsselzahlen oder Symbole (Ruppe, UStG 1994…
…Wien hat unter der Warenanmeldung aa vom 31. März 2008 einen Import von Geflügelfleisch gesalzen der Warennummer 0210993910 (Warenbezeichnung und Warennummer laut Antrag) mit Ursprungscode BR im Verfahren 4200 abgefertigt und den zu entrichtenden Abgabenbetrag von € 7.393,29 gemäß Art. 221 ZK mitgeteilt…
…19 Paletten Aluminiumprofile, welche mit einem türkischen LKW mit Sammelgut angeliefert worden waren, für die Fa. B., im Verfahren 4200 mit steuerbefreiender Lieferung zum freien Verkehr abzufertigen. Über Anforderung des Bf. wurde eine Bestätigung über den Verzollungsauftrag und die UID Nr. von der Fa. B…
…mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iHv. € 1,145.534,40 dadurch entstanden, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren (4200), nämlich das Vorliegen von innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. Art. 7 UStG nicht gegeben war. Als Folge…
…entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren. Die Zollbehörde hatte durch die Abgabe der Anmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr bereits die Möglichkeit einer buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, die nur durch die irrtümliche Erklärung des nicht zutreffenden Verfahrenscode "4200" unterblieben ist…
…908,46. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, anlässlich der Einfuhrabfertigungen sei mit der Begründung der steuerbefreienden Lieferung (Verfahren 4200 0) die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gewährt worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Überführung in den freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung sei, dass gemäß…
…entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren. Die Zollbehörde hatte durch die Abgabe der Anmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr bereits die Möglichkeit einer buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, die nur durch die irrtümliche Erklärung des nicht zutreffenden Verfahrenscode "4200" unterblieben ist…
…entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren. Die Zollbehörde hatte durch die Abgabe der Anmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr bereits die Möglichkeit einer buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, die nur durch die irrtümliche Erklärung des nicht zutreffenden Verfahrenscode "4200" unterblieben ist…
…Dezember 2004 teilte die Bf. durch ihren Vertreter mit, dass die Voraussetzungen für das "Verfahren 4200" in den genannten zwei Abfertigungsfällen nicht vorgelegen hätten und beantragte die Ungültigkeitserklärung der Zollanmeldungen. Es handle sich um Werklieferungen im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 Z 1 Buchstabe…
…entstand die Steuerschuld im Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren. Die Zollbehörde hatte durch die Abgabe der Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr bereits die Möglichkeit einer buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, die nur durch die irrtümliche Erklärung des nicht zutreffenden Verfahrenscode "4200" unterblieben ist…
…welche Tatsache durch die vorgelegten Dokumente eindeutig nachgewiesen ist. Aus diesem Grunde habe die Beschwerdeführerin auch das begünstigte Verfahren 4200 anwenden können. Ein persönlicher oder telefonischer Kontakt zur Firma A. bzw. generell zu einem Empfänger oder E-Mailverkehr oder dergleichen werde vom Gesetz nicht gefordert…
…den Lieferer indirekt vertreten müsse. In der am 18. Juni 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde neben den Ausführungen zum Rechtsanspruch auf direkte Vertretung im Verfahren 4200 und der nach Ansicht der Bfin rechtswidrigen Vorgangsweise der österreichischen Zollverwaltung klargestellt, dass sich der Erstantrag darauf gerichtet hätte…
…der Umsatzsteuererklärung dem zuständigen Finanzamt in der Slowakei mitgeteilt worden. Die österreichischen Behörden sollten sich bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer an die zuständigen slowakischen Finanzbehörden wenden. Außerdem seien die Importe im Rahmen des Verfahrens 4200 von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 7. April 2010…