RIS AI
11 Treffer1623 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2009

…Februar des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 2. November 2006 verboten gewesen…

UFSZ3K ZRV/0224-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.01.2009

…wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 25.10.2006 verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt…

UFSZ3K ZRV/0038-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.09.2010

…15. Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 27. Oktober bzw. 6…

UFSZ3K ZRV/0225-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2010

…15. Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 27. Oktober bzw. 6…

UFSZ3K ZRV/0303-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.07.2010

…Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 30. Oktober 2006 verboten gewesen…

UFSZ3K ZRV/0304-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2010

…Feber des Folgejahres verboten ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 23. Oktober 2006 verboten gewesen…

UFSZ3K ZRV/0223-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.09.2011

…ist, wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern…

UFSZ3K ZRV/0007-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.09.2011

…wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 4.11.2006 verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt…

UFSZ3K ZRV/0229-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.08.2011

…wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Da die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger am 4.11.2006 verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt…

UFSZ3K ZRV/0037-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2011

…wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Der vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung im gegenständlichen Fall berechnete Stickstoffanfall von 53 kg je Hektar liege…

UFSZ3K ZRV/0222-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2011

…wobei in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes durch derartige stickstoffhältige Düngemittel nicht mehr als 60 kg Reinstickstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Der vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung im gegenständlichen Fall berechnete Stickstoffanfall von 53 kg je Hektar liege…