…und im Sommersemester 2011/12 keine Prüfungen abgelegt hat. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. April 2012 mit folgender Begründung ab: "Gemäß den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und der EU-VO 883/2004 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten…
…vom 16.9.2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden: DVO) trat nach ihrem Art 97 am 1.5.2010 in Kraft. Somit gilt die VO ab 1…
…Österreich gleichzuhalten. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (idF VO), die ab 1…
…die diese VO gilt, sohin auf die Bw und ihre Familienangehörigen, keine Anwendung. Im Berufungsfall sind daher nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Bw als Staatsbürgerin eines Mitgliedstaates der EU von der Verordnung (EG) Nr 883/2004 des…
…die diese VO gilt, sohin auf die Bw und ihre Familienangehörigen, keine Anwendung. Im Berufungsfall sind daher nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Bw als Staatsbürgerin eines Mitgliedstaates der EU von der Verordnung (EG) Nr 883/2004 des…
…883/2004 (VO) zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige, sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern sowie die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (DVO) über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Anwendung. Die VO…
…in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnten. Seien die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, bestehe dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 68 der VO EG Nr. 883/2004). Werde in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet sei, kein Antrag gestellt…
…Bestimmungen der Verordnung (EWG) 1408/71 bis Ende April 2010 sowie ab 1. Mai 2010 die Verordnung (EG) 883/2004 unmittelbar anwendbar. Nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h gilt die VO 1408/71 für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, welche Familienleistungen betreffen…
…EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr.883/2004) anzuwenden. In der VO (EG) Nr. 883/2004 ist in Artikel 67 (Familienleistungen) Folgendes ausgeführt: Familienangehörige, die in einem…
…VO 1408/71; die Voraussetzung, dass das Kind im Inland erzogen werden muss, ist zur Vermeidung einer Diskriminierung auch erfüllt, wenn das Kind im EU-Ausland erzogen wird, weshalb eine Prüfung des Aufenthaltes im vorliegenden Fall nicht entscheidungswesentlich ist (vgl. OGH vom 24.11.2009…
…in Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h der VO genannten Rechtsvorschriften bestimmt sind, jedoch mit Ausnahme der in Anhang II aufgeführten besonderen Geburts- oder Adoptionsbeihilfen. Für Zeiträume ab 1. Mai 2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Vergleichbare Bestimmungen finden sich in Art. 3…
…14. Juni 1971 idgF (in der Folge "VO 1") sowie ab 1. Mai 2010 von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme über soziale Sicherheit (in der Folge "VO 2") vor. Zur…
…alle beschäftigten ASVG-Versicherten über der Geringfügigkeitsgrenze zu verstehen. Gemäß Art. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 bezeichnet der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die…
…Verordnung 883/2004 (des europäischen Parlaments und Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) bzw. die DVO 987/2009 (des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der VO 883/2004…
…ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist." Hinzuzufügen ist, dass die im Beschwerdefall anwendbare Verordnung Nr. 1408/71 der hier heranzuziehenden VO Nr. 883/2004 in den relevanten Artikeln inhaltlich entspricht. Hieraus ergibt sich, dass entgegen der Rechtsansicht der Bw. nicht sie selbst…
…die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2012 mit folgender Begründung ab: "Gem. Art. 2 der EU-VO 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gilt diese Verordnung für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates. Gem. Art. 11 unterliegen Personen, für die diese Verordnung gilt…
…die Kindesmutter sich in gesetzlicher Karenz befinde, was eine einer Beschäftigung gleichgestellten Situation darstelle, sei gemäß Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 vorrangig Belgien zur Zahlung von Familienleistungen zuständig. Eine Ausgleichszahlung in Österreich könne nicht gewährt werden, da der Kindesvater bei der EUROCONTROL…
…Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 3. Mai 2012 betreffend Differenzzahlung nach Art 68 VO (EG) 883/2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Jahr 2011 wird eine Differenzzahlung an…
…der Kindeseltern die Kindeseigenschaft iSd § 2 Abs3 FLAG für die Pflegekinder nicht gegeben sei. Den Ausdruck "Familienangehöriger" bezeichnet Art. 1 Buchstabe i der VO 883/2004 für die Zwecke dieser Verordnung" wie folgt: jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…
…ist nach den oben zitierten Angaben der Berufungswerberin der Vater ihrer Tochter. Im Übrigen ist hier auch auf Artikel 1 lit. i Z 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 hinzuweisen, wonach in Fällen, in denen eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen…