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UFSI RV/0490-I/10Leistungsort bei einem Trainer von Spitzensportlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.07.2010

…Beratung und psychologische Betreuung der Sportler, Materialberatung und -optimierung, Anwesenheits- und Berichts- bzw. Beurteilungsleistungen, Verpflichtung zur Weiterbildung, Unterlassungsleistungen usw.; zu den zuletzt genannten Nebenleistungen siehe Ruppe, UStG, § 3a Tz. 46). f.) Bei der hier zu beurteilenden Leistung handelt es sich (folglich) auch um keine mit…

UFSI RV/0327-I/10Leistungsort bei einem Trainer von Spitzensportlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.07.2010

…Beratung und psychologische Betreuung der Sportler, Materialberatung und -optimierung, Anwesenheits- und Berichts- bzw. Beurteilungsleistungen, Verpflichtung zur Weiterbildung, Unterlassungsleistungen usw.; zu den zuletzt genannten Nebenleistungen siehe Ruppe, UStG, § 3a Tz. 46). f.) Bei der hier zu beurteilenden Leistung handelt es sich (folglich) auch um keine mit…

UFSW RV/1085-W/06Sind Zuschüsse einer Stadtgemeinde an eine Personengesellschaft (ausgegliederter Rechtsträger) als umsatzsteuerliches Entgelt bzw. ertragsteuerliche Einnahmen oder als Gesellschaftereinlagen zu qualifizieren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Mohr) und Rs C-384/95 vom 18. Dezember 1997 (Landboden Agrardienste) ausgesprochen, dass bei Unterlassungsleistungen kein Verbrauch im Sinne des gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems vorliegt, wenn weder den zuständigen Behörden noch anderen identifizierbaren Personen Vorteile verschafft werden, aufgrund deren sie bezüglich einer Dienstleistung als die Verbraucher…

UFSI RV/0693-I/07Zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Zahlungen für die Nichtausübung einer Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2008

…lassen sich diese jedoch nicht bestimmen. Auch der seinerzeitige Vertragsverfasser D konnten hiezu keine Angaben mehr machen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den unbefristeten Unterlassungsleistungen des Bw. und den Zahlungen des B (15 Jahre) nicht feststellbar ist. Weiters ist aufgrund des durchgeführten…