…zu einer Anzeige durch das Kontrollorgan an die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Der Ausgang des Verfahrens war im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung nicht mehr zu eruieren. Abgesehen davon zieht der festgestellte Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie auch erstattungsrechtliche Konsequenzen nach sich, weil gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., VV, Anschrift-alt (nunmehr: Anschrift-neu), vertreten durch Schrömbges + Partner Partnergesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, Deutschland, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 9. August 2005, Zl…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…der Ausführer bzw der von ihm beauftragte Transporteur die gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften nicht vorwerfbar verletzt hat. Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…Begründung wird ausgeführt, die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Danach sei eine Ruhepause von 24 Stunden vorgesehen. Derartige Tätigkeiten…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…