…Einkommensteuer für das Jahr 2010 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragten Kosten in Höhe von 1.015,97 € für einen Tauchkurs in Ägypten zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft als Berufsfeuerwehrtaucher nicht als Werbungskosten gem. § 16 EStG anerkannt worden seien…
…Einkommensteuer für das Jahr 2010 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragten Kosten in Höhe von 1.015,97 € für einen Tauchkurs in Ägypten zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft als Berufsfeuerwehrtaucher nicht als Werbungskosten gem. § 16 EStG anerkannt worden seien…
…Einkommensteuer für das Jahr 2010 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragten Kosten in Höhe von 1.015,97 € für einen Tauchkurs in Ägypten zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft als Berufsfeuerwehrtaucher nicht als Werbungskosten gem. § 16 EStG anerkannt worden seien…
…Februar 2008 geändert (Berücksichtigung der Brillen als a.g. Belastung). Hinsichtlich der Tauchausbildung wurde ausgeführt, dass die diesbezüglichen Kosten (733,00 €) nicht als Werbungskosten anerkannt worden seien. Die Bedingungen für Tauchgänge im mediterranen Gewässer würden einem Vergleich mit den allgemeinen Einsatzbedingungen in heimischen Gewässern…
…verwendet werden können oder von Nutzen sind. (So ist zB ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig.) Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur…
…für die internationale Anerkennung geforderten zwei Unterschriften - wurden am 8.3.2003 in Wartenberg ausgestellt. Zu CMAS (Quelle: http://www.tauchkurs.4dive.org/CMAS_Kurs_Tauchlehrer.html): Der CMAS Germany wird in Deutschland vertreten durch den Verband Deutscher Sporttaucher VDST Der Weltverband CMAS hat gleiche…
…Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Daher ist beispielsweise ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig. Bezüglich von Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist -wie oben bereits festgestellt-…
…finden hätte können, somit sind diese Aufwendungen dem § 20 EStG 1988 zuzurechnen. 2.) Tauchkurs (93,00 €): Der Berufungswerber führt aus, dass als Projektinhalt auch Tauchen eingeplant gewesen sei. Somit hätte zur Abklärung des Standards die Tauchschule vor Ort getestet werden müssen. Hierbei wäre es…
…dann der Fall, wenn der Lehrgang an attraktiven Urlaubsorten stattfindet und weitgehend Gelegenheit zur Ausübung des Sommersports bietet. Laut vorgelegtem Programm bestand der Kurs nur aus 8 Theorie- und 5 Praxisstunden und bot ausgiebig Gelegenheit zu Tauchkursen. Da somit ein Mischprogramm vorliegt, waren die geltend…