…Jahresumsatzsteuer liegt nicht vor, weil die Tat durch die bereits im Juni 2007 abgeschlossene Betriebsprüfung entdeckt war, sodass die verantwortlichen Entscheidungsträger nicht davon ausgehen konnten, dass eine nach Abschluss der Betriebsprüfung eingereichte unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2007 antragsgemäß veranlagt werden würde. Die Finanzstrafbehörde erster…
…Eine Abänderung des angefochtenen Bescheides insoweit, als statt der vorgeworfenen Tat des Entscheidungsträgers P.M. die Tat des Entscheidungsträgers K.F. im Spruch ersetzt wird, ist nicht möglich, da diese Tat nicht "Sache" des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens ist. Da laut Auszug aus dem Firmenbuch zum Tatzeitpunkt…
…für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Abs. 2: Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig…
… für eine Straftat, die fahrlässiges Handeln voraussetzt, nur, wenn Mitarbeiter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer acht gelassen haben; und 2. die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen…
…eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat schließen einander nicht aus. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine…
…3 für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und…
…iVm. § 3 Abs. 1 und 2 VbVG ist eine juristische Person wie die M GmbH als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) eines Entscheidungsträgers (wie hier DM als ihr Geschäftsführer) verantwortlich, wenn 1…
…durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (hier: die abgabenrechtliche Verpflichtung der c GmbH zur Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage bzw. bis zum Ablauf des jeweils fünften Tages danach). Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der…
…Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist eine juristische Person wie die X GmbH als belangter Verband (§ 1 Abs.2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a und b, 38 Abs.1 lit.a FinStrG) eines Entscheidungsträgers (wie K als ihr…
…die Tat Pflichten verletzt worden sein, die den Verband treffen. Gemäß § 3 Abs. 2 VbVG ist für Straftaten eines Entscheidungsträgers der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gemäß § 3 Abs. 4 VbVG schließen die Verantwortlichkeit eines Verbandes…
…Verantwortlichkeit eines Verbandes für eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat einander nicht aus. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines…
…eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat schließen einander nicht aus. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine…
…Verbände (§ 1 Abs.2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG) eines Entscheidungsträgers (wie S als ihre Geschäftsführerin bzw. als für die steuerlichen Angelegenheiten verantwortliche Gesellschafterin) verantwortlich, wenn 1…
…Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festzusetzen sind, zu tragen. II. Die E GmbH ist im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2007/112, als belangter Verband dafür verantwortlich, dass S als ihre Geschäftsführerin, sohin als ihre Entscheidungsträgerin die…
…Verantwortlichkeit eines Verbandes für eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat nicht aus. Der Verband kann somit gemäß § 28a FinStrG in Verbindung mit § 3 Abs. 4 VbVG auch neben und zusätzlich zu Entscheidungsträgern verantwortlich gemacht werden. Die Strafbarkeit des Entscheidungsträgers…
…allenfalls sein Nachfolger wegen eines Versuches einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer belangt werden. W.K. war als handelsrechtlicher Geschäftsführer Entscheidungsträger im Sinne des § 3 Abs. 2 VbVG, daher ist der belangte Verband für seine Straftaten verantwortlich, wenn er als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen…
…eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat schließen einander nicht aus. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine…
…für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Abs. 2 Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig…
…ob der Verdacht bestehe, dass die im angefochtenen Bescheid genannten Entscheidungsträger eine dem Verband zuzurechnende Tat zugunsten des Verbandes oder unter Verletzung von Pflichten, die den Verband treffen, begangen haben. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter…
…ist es erforderlich, dass dieser Entscheidungsträger die Tat schuldhaft und rechtswidrig, somit tatbestandsmäßig begangen hat. XY ist Gesellschafter-Geschäftsführer des im September 2006 gegründeten und im Firmenbuch eigetragenen Verbandes. Mit Bericht vom 19. Juli 2010 wurde eine Außenprüfung beim Verband betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag…