…Bw. vorgelegten Aufzeichnungen ermittelt und vom Finanzamt bis zum Prüfungszeitraum unbeanstandet anerkannt worden. Über mögliche gesonderte Auftritte des Bw. als Künstler außerhalb seiner Tanzschule habe der steuerliche Vertreter keine Kenntnis. Die Tätigkeit des Bw. könne aufgrund seiner Künstlereigenschaft zur Erzielung von begünstigt besteuerten Umsätzen führen…
…Bw. vorgelegten Aufzeichnungen ermittelt und vom Finanzamt bis zum Prüfungszeitraum unbeanstandet anerkannt worden. Über mögliche gesonderte Auftritte des Bw. als Künstler außerhalb seiner Tanzschule habe der steuerliche Vertreter keine Kenntnis. Die Tätigkeit des Bw. könne aufgrund seiner Künstlereigenschaft zur Erzielung von begünstigt besteuerten Umsätzen führen…
…Bw. vorgelegten Aufzeichnungen ermittelt und vom Finanzamt bis zum Prüfungszeitraum unbeanstandet anerkannt worden. Über mögliche gesonderte Auftritte des Bw. als Künstler außerhalb seiner Tanzschule habe der steuerliche Vertreter keine Kenntnis. Die Tätigkeit des Bw. könne aufgrund seiner Künstlereigenschaft zur Erzielung von begünstigt besteuerten Umsätzen führen…
…11 UStG 1972 (die unverändert in § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a Umsatzsteuergesetz 1994 übernommen worden ist) insbesondere auch die Maturaschulen und die Musikschulen, nicht jedoch Fahrschulen Tanzschulen, Kosmetikschulen und dgl. (vgl. das Zitat dieses Berichts im Erkenntnis des VwGH vom 17. März 1986…
…a UStG 1994 ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten jeder Art zu subsumieren. Das können auch praktische, technische oder sportliche Fertigkeiten sein (Fahrschulen, Tanzschulen, Schischulen), sofern sie didaktisch aufbereitet und mit Verfolgung eines bestimmten Lehrzieles vermittelt werden [vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer…