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UFSF RV/0256-F/06Betreffend Studienwechsel konnte ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis nicht nachgewiesen werden. Ein Sprachkurs ohne Zusammenhang mit dem fortgesetzten Studium stellt keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…Sinne des FLAG 1967 darstelle. i habe mit Beginn des Sommersemesters 2005 einen beihilfenschädigenden Studienrichtungswechsel vorgenommen. Trotz Aufforderung vom 30. November 2005 seien keine schlüssigen Nachweise für einen unverschuldeten zwingenden Studienwechsel vorgelegt worden. In ihrer Eingabe vom 24. Februar 2006, datiert mit 16. Februar 2006…

UFSW RV/1807-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2005

…1998 habe er den Aufnahmebescheid der Akademie für Y. in Z. erhalten. Ein sinnvoller Studienwechsel vor diesem Zeitraum sei leider nicht möglich gewesen, da er aus Mangel an Ausbildungsplätzen an der Akademie nicht hätte aufgenommen werden können. Der Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung. Die…

UFSF RV/0310-F/11Studienwechsel vom Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften zum Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften Management and Economics
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe erst dann wieder, wenn der/die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. M sei von Oktober 2009 (gemeint ist wohl: 2008) bis Februar 2011 dem Diplomstudium der Internationalen…

UFSF RV/0201-F/05Wurde vor dem Studienwechsel bzw. Hauptstudienwechsel keine Familienbeihilfe bezogen, ist bei der Überprüfung des Studienwechsels keine Wartezeit zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2006

…Jänner 2004 erfolgt. Die Anerkennung der Prüfungen mittels Verordnung sei gesammelt im Sommersemester 2004 erfolgt. Tatsächlich aber sei bereits seit dem Studienwechsel auf Ba zielstrebig und nachhaltig der Abschluss des Bsstudiums betrieben worden. Daher seien auch Lehrveranstaltungen des Studienplans B belegt worden, die im Studienplan…

UFSL RV/0180-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

…für Oktober und November 2009 bereits bezahlte Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge mit der Begründung zurück, dass die Tochter mit dem Wechsel der Universität nach vier Semestern einen schädlichen Studienwechsel vorgenommen habe. Da die erste Diplomprüfung anerkannt worden sei und die Dauer des ersten Studienabschnittes zwei…

UFSL RV/1220-L/04Wechsel des Studienplanes nach Ablauf der zulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vom 30. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. Mai 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für C., für die Zeit ab 1.3.2001 entschieden: Der…

UFSG RV/0060-G/03Studienwechsel bei zwischenzeitiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.12.2003

…Bw. in einem Aktenvermerk festgehalten, dass die Eltern keinen Unterhalt leisteten sondern nur die Studiengebühr bezahlten. Gleichzeitig wurde der Bw. mitgeteilt, dass sie - wegen Studienwechsels - keinen Anspruch auf Familienbeihilfe habe. Mit Schreiben vom 21. November 2002, eingelangt am 22. November 2002, ersuchte die Bw. um…

UFSG RV/0541-G/05Studienwechsel oder "Fortsetzungsstudium"?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSW RV/3289-W/07Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. In der Berufung wären sämtliche Studienbestätigungen und…

UFSW RV/1461-W/11Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

… 33 Abs. 4 EStG 1988 - mit folgender Begründung zurück: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder…

UFSL RV/0620-L/08Lehramtsstudium - Wechsel eines Unterrichtsfaches stellt einen Studienwechsel dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2010

…pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSG RV/0803-G/11Studienwechsel nach dem vierten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012

…bis 31. Mai 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…

UFSL RV/0579-L/10Studienwechsel, wenn Fach bei kombinationspflichtigem Studium getauscht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2011

…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Werde im Falle eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht, liege ein Studienwechsel vor. Da der Sohn der Berufungswerberin die Studienrichtung (bzw. das Fach) nach vier Semestern gewechselt habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr…

UFSL RV/0741-L/05Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…diesem Grund der erlassene Bescheid unverständlich. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass dennoch hier ein kombinationspflichtiges Studium und ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege, da Sonderregelungen für das Stipendium nicht für die Familienbeihilfe gelten würden. Mit Antrag auf Entscheidung über die…

UFSG RV/0129-G/05Rückwechsel in ein Studium als schädlicher Wechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2006

…Weiters ersuchte er, die in § 17 StudFG i.d.F. BGBl I Nr. 76/2000 enthaltenen gesetzlichen Vorschriften für den Fall des Studienwechsels zu ändern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet…

UFSS RV/0517-S/06Zeitpunkt eines Studienwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…Anwendung, da die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs. 2 StudFG anzuwenden sei. Der Studienwechsel sei durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Sohnes herbeigeführt worden, indem die Wirtschaftsuniversität W. das Studium der Handelswissenschaften auslaufen gelassen habe. Das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft anerkenne alle besuchten Veranstaltungen, Prüfungen…

UFSL RV/0657-L/09Zuordnung von Bildungsaufwendungen - keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn die Zuordnung zu einer Tätigkeit als Betriebsrat (hier: Behindertenvertrauensperson) erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…eingebrachte Berufung begründete die Bw. damit, dass der vollzogene Studienwechsel nach vier Semestern ohne Verschulden der Studierenden zwingend durch ein unabwendbares Ereignis erfolgt sei. Die Tochter habe rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Semesters einen Antrag auf Aufnahme in die Fachhochschule gestellt, eine Aufnahme sei jedoch…

UFSG RV/0160-G/11Studienwechsel - keine volle Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…bis 30. November 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…

UFSF RV/0289-F/11Liegt ein Wechsel der Studienrichtung oder bloß ein beihilfenunschädlicher Wechsel der Studieneinrichtung vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2011

…März 2009 bis Februar 2010 erlassen. Begründend wurde ausgeführt, ein Studienwechsel nach dem dritten Semester sei beihilfenschädlich und bedinge eine Wartezeit im Ausmaß der bisherigen Studiendauer. Diese Zeit ohne Anspruch auf Familienbeihilfe verkürze sich durch die Anrechnung von Prüfungen. Im Fall von T sei eine…