…im Oktober 2007 aufgefordert, eine Fortsetzungsbestätigung/Inskriptionsbestätigung, ein Studienbuchblatt/Studienblatt und ein Abschlusszeugnis (Diplomprüfungszeugnis oder Rigorosenzeugnis) vorzulegen. Der Bw gab über mehrmaligen Vorhalt des Finanzamtes nur bekannt, dass er die Familienbeihilfe nicht in Anspruch nehmen könne, weil die Familie in finanziellen Schwierigkeiten sei. Er hoffe…
…2009/10 studiere. Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes wurden von der Berufungswerberin im Laufe des Antrags- bzw. Überprüfungsverfahrens folgende Unterlagen betreffend die Berufsausbildung des Sohnes nachgereicht: Studienblatt vom 17.5.2012: Studienrichtung: Umweltsystemwissenschaften und Chemie Beginn 13.02.2008, Ende 26.11.2009 Studienrichtung: Bachelorstudium Soziologie…
…10, Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/11 betrieben. Ab dem Sommersemester 2011 erfolgte der Wechsel zum Diplomstudium "Internationale Wirtschaftswissenschaften", Studienkennzahl C 155, an der UniY, in welchem Studium sie laut Studienblatt seither, dh. mit Beginn/Zulassung am 9. Feber 2011, laufend zur Fortsetzung gemeldet ist…
…in der Folge Bw. genannt, wurde zwecks Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für das Kind N., geboren am XX im Oktober 2011 aufgefordert, Studienblatt/Studienbuchblatt und Studienerfolgsnachweis von N. , sowie die Scheidungsurkunde/Vergleich vorzulegen. Der Bw. gab an, die Tochter sei Studentin und wohne ständig…
…des Anspruches auf Gewährung der Familienbeihilfe für ihren Sohn M ersuchte das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg mit Schreiben vom 15. Oktober 2010 um Vorlage des Studienerfolgsnachweises. Laut Aktenlage wurden eine Studienzeitbestätigung und das Studienblatt vorgelegt. Im Jänner 2011 übermittelte das Finanzamt dem Beihilfenbezieher ein Ergänzungsschreiben…
…269,08 und Kosten für doppelte Haushaltsführung von € 890,00 als Werbungkosten. Zum Nachweis seiner geltend gemachten Aufwendungen brachte der Bw. diverse Unterlagen bei, darunter ein Studienblatt der Universität Klagenfurt für das Wintersemester 2004 und eine Studienbestätigung von 28. Oktober 2004, wonach der Bw…
…am xx.xx. 1992, wurde die Bw. mit Schreiben vom 31.8.2011 aufgefordert, das Studienblatt, die Inskriptionsbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten vorzulegen. Die Bw. legte eine Studienbestätigung der Universität Wien vor, aus der hervorgeht, dass die Tochter im…
…Juli 2010 bekannt, dass der Sohn das Studium fortsetze. Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes wurden von der Berufungswerberin im Laufe des Antrags- bzw. Überprüfungsverfahrens das Studienblatt, die Studienbestätigung und die Bestätigungen des Studienerfolges nachgereicht. Mit Bescheid vom 21. Juli 2010 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und…
…beantragte mit Eingabe vom 12. Oktober 2005 die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst. Laut vorgelegtem Studienblatt der Universität G. für das Wintersemester 2005 war die Bw. ab dem Sommersemester 2005 als außerordentliche Studierende zur Fortsetzung gemeldet. Das Finanzamt wies - nach weiteren Ermittlungen - den Antrag…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Studienblatt der Universität X scheinen laut Datenbestand zum 10.2.2011 hinsichtlich der am xxyyzzzz geborenen Studierenden MS nachstehende Studien auf: | Studium |…
…FA die Bw auf: "Abschlusszeugnis (u.a. Diplomprüfungszeugnis, Rigorosenzeugnis) von J. , Studienblatt/Studienbuchblatt von J. vorzulegen. Die Bw teilte in ihrem ersten Schreiben mit, ihre Tochter hätte aus gesundheitlichen Gründen das Studium an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien beenden müssen. J. hätte eine Ausbildung zum Hundetrainer…
…30. Juni 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der im Spruch genannte Sohn der Berufungswerberin hat im September 2009 mit dem Bachelorstudium Physik (B 033 676) begonnen. Anlässlich der Überprüfung des Beihilfenanspruchs durch das Finanzamt legte die Berufungswerberin dem Finanzamt das Studienblatt…
…10.2004 (ohne Zeitraumangabe) die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst und legte u.a. das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigung für das Wintersemester 2004/05 als außerordentliche Studierende, einen Bescheid über die Zulassung zum Studium an der Technischen Universität Wien sowie Kopien aus dem Reisepass…
…einen Zulassungsbescheid der Universität zum Wintersemester 2004, das Studienblatt als außerordentlicher Studierender für das Sommersemester 2005 sowie Kopien aus seinem Reisepass vor. Das Finanzamt wies den Antrag des Bw. mit Bescheid vom 5.4.2005 mit folgender Begründung ab Oktober 2004 (Beginn des Wintersemesters 2004…
…Entscheidungsgründe Der am Datum1 geborene Berufungswerber (im Folgenden Bw.) beantragte mit Formular "Beih 1" am 29.4.2004 die Gewährung der Familienbeihilfe und legte u.a einen Auszug aus dem Melderegister sowie ein Studienblatt der UniversitätB für das Sommersemester 2004 vor. Mit Bescheid vom 27…
…vom 28. November 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im Folgenden Bw.) beantragte im Oktober 2004 die Gewährung der Familienbeihilfe und legte Studienblatt und Studienbestätigung, Meldezettel sowie Kopien aus…
…dem Finanzamt schriftlich bekannt, dass F. mit 1. September 2010 ihr Studium abgebrochen habe und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehen würde. Aus dem Studienblatt der Universität Wien vom 28. Juni 2010 ergibt sich, dass F. am 1. Oktober 2007 das Studium der Betriebswirtschaft…
…geb. am Datum1, beantragte mit Eingabe vom 03.06.2004 die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst und legte das Studienblatt und die Studienbestätigung für das Wintersemester 2004 sowie einen Erfolgsnachweis (Sammelzeugnis) der Universität über die in der Studienrichtung A. abgelegten Prüfungen vor. 1.2…
…vom Oktober 2008 bis Februar 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe legte HH -im Folgenden kurz mit Berufungswerber (Bw) bezeichnet - Studienblatt und Studienbestätigung der Fachhochschule J- betreffend seinen Sohn…
…ersuchte die Behörde den Berufungswerber das Diplomzeugnis betreffend seiner Tochter T sowie das aktuelle Studienblatt vorzulegen. In der Folge übermittelte der Berufungswerber das Diplomprüfungszeugnis vom 31. März 2009 und das Studienblatt (SS 2009) vom 20. April 2009. Aus den vorgelegten Unterlagen (Studienblatt) ist zu entnehmen…