Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
…zum Vorsteuerabzug auch nach Meinung des erkennenden Senates berechtigt hätten, berücksichtigt habe. Die Berufung des Amtsbeauftragten vom 18. Jänner 2011 richtet sich gegen die verhängte Strafhöhe. Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund der nachhaltigen Pflichtverletzungen des Bw. (selbst nach Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens seien weiterhin zu…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schopf und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…
…Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und des belangten Verbandes vom 27. Mai 2010, welche sich gegen die Strafhöhe bzw. die Höhe der Verbandsgeldbuße richten. Zur Begründung wird ausgeführt, der Bw. wohne derzeit bei seinem Vater…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
…Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe dem Senat schuld- und tatangemessen erschienen. Die Kostenentscheidung gründe sich auf die bezogene Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Die derzeitige Situation des Bw. sei sehr schlecht…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
…der Bw. den Antrag auf Strafherabsetzung auf einen leistbaren Betrag und auf Ratenzahlung der Strafe. Über die Berufung wurde erwogen: Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Strafhöhe. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Gemäß § 23…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Karl Kittinger sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG auf, die beide noch nicht getilgt seien und daher in der Bedachtnahme der Strafhöhe als Erschwerungsgrund im Sinne des § 23 FinStrG aufzunehmen seien. Dies sei im Erkenntnis des Spruchsenates auch richtig erkannt worden, lediglich sei die daraus abgeleitete Bemessung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des…
…Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat hat der Verteidiger der Bw. klargestellt, dass sich die gegenständliche Berufung ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Gemäß § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe…
…vom 20. Jänner 2009, welche sich gegen die Strafhöhe richtet. Zur Begründung bringt der Bw. unter Verweis auf das angefochtene Erkenntnis vor, finanzstrafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten und auch sonst ein unbescholtener Staatsbürger zu sein. Der Strafbetrag in Höhe von € 1.320…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Käthe Bauer und Michael Kerschbaumer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
…nicht zu vertretende lange Verfahrensdauer, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Der Bw. bringt vor, vor dem Spruchsenat ein Geständnis abgelegt zu haben…
…Strafzumessungserwägungen beruhe auch die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Zur Begründung werde ergänzend zu den Ausführungen im Erkenntnis des Spruchsenates vorgebracht, dass das Einkommen des Bw…
…finanziellen Möglichkeiten bei Weitem. Aufgrund der Exekutionsforderung seitens des Finanzamtes stelle seine Hausbank nun ebenso eine Rückzahlung des Überziehungsrahmens von € 40.000,00 in Rechnung. Der Bw. ersuche daher höflich um eine erneute Festsetzung der Strafhöhe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs…