…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…seines Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) …
…Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a…
…Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a…
…BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz,(FinStrG), folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…festgestellt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…in der Beschwerde gestellte Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung wurde mit Schreiben vom 13. November 2012 zurückgenommen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen…
…festgestellt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…BAO auf. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090, folgende Feststellungen getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) …
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBI. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…getroffen: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…