i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
Auch hat sich die Beratung durch seinen Steuerberater ab Anfang 2003 vor dem Einschreiten der Betriebsprüfung nicht auf den Aspekt einer Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, sondern lediglich auf die Umsatzpflicht bei Lieferungen aus T bezogen. Das aus dem dokumentierten Verhalten des B herausleuchtende strategische Konzept zur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Finanzstrafsenat I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen BGHF, vertreten durch Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Scheffelstraße 8, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § § 33 Abs. 2 lit a…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Manuela Hebenstreit, Intreuhand Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Amraser Straße 85/1, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 7. Jänner 2003 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 1995 bis 1998 sowie Umsatz- und Einkommensteuer 1995 bis 1998…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.F., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen B, vertreten durch Gebhard Klingler, Wirtschaftstreuhand Inntal Steuerberatungs-Gesellschaft m.b.H., 6235 Reith im Alpbachtal, Gut Matzen 6, wegen des Finanzvergehens der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen S.Sp., Vermögensberater, S., vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Schulstraße 12, über die Beschwerde des Bf. vom 9…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Dr. Peter Farmer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Dezember 2003…
Unterstellt man dem Beschuldigten lediglich eine fahrlässiges Vorgangsweise, liegt betreffend 2008 und 2009 insoweit kein strafrelevantes Verhalten vor. Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen ist, welche die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen W.T., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Metzler & Partner, Steuer- und Wirtschaftsberatungs-GmbH, 6900 Bregenz, Brielgasse27,vom 7. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 14. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000 entschieden:  …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen S, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. September 2007…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Bozner Platz 1/III, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen W.G., vertreten durch Dr. Günther Geringer, Steuerberater, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, über die Beschwerde des Beschuldigten (Bf.) vom 13. Februar 2004…