…Bürgermeisters, vor. Darin wurde festgehalten, dass am 8.8.2009 im Gemeindegebiet K ein Starkregen niederging, der insbesondere das Gebiet R schwer in Mitleidenschaft zog, da der Graben an der L62 die Wassermassen nicht mehr aufnehmen konnte und es zur Überflutung verschiedener Gebäude kam. Stark…
…in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes hingewiesen, wonach auch das gegenständliche Schadensereignis in kausalem Zusammenhang mit einer lokal eingegrenzten Überflutung des Vorplatzes des Eigenheimes des Berufungswerbers durch Starkregen steht und das Ereignis zwar einem durch Hochwasser ausgelösten Schaden ähnlich ist, sich aber von einem Katastrophenschaden nach…
…Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2011 beantragte der Bw. Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von € 2.528,6 als Katastrophenschaden. Auf Grund eines Starkregens hätte eine Überflutung des Kellers stattgefunden, da der Kanal zum Überlaufen kam. Zum Nachweis wurden Belege und eine Bestätigung der…
…Er bewohnt in der Sgasse ein Einfamilienhaus. Im Juni 2009 stürzte der unter dem Einfamilienhaus gelegene und in dieses integrierte Keller im Ausmaß von 5 Metern im Eingangsbereich ein. Ursache für den Einsturz waren vorangegangene mehrtägige Starkregenfälle. Der Bw. legte ein Schadensprotokoll der Gemeinde vor…
…zum dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen habe. Der Berufungswerber habe sich entschlossen, trotz Starkregens und überschwemmter Straße die Fahrt mit dem PKW fortzusetzen. Die Reparaturkosten können daher nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Auch der Aufpreis für ein Vier-Sterne-Hotel im…
…Weiters teilte das Stadtamt Ansfelden mit, dass der Bw. für den Starkregen im Jahr 2009 keinen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt hat. Seitens des Finanzamtes wurde ergänzend festgehalten, dass keine Mittel aus dem Katastrophenfonds des Landes OÖ geflossen sind. In einer Mail teilte die Firma…
…Schaden handelt. Beim Hochwasser 2002 betrug der Schaden mehr als € 100.000,00, damals gab es einen Zuschuss vom Land. 2010 war innerhalb kürzester Zeit durch einen Starkregen der Wasserstand stark angestiegen. Die Fallen waren damals zu, da wir diese immer zumachen, wenn wir…
…der Beihilfe aus dem Katastrophenfonds, ist zu entnehmen, dass auf dem Grundstück des Berufungswerbers am 27.6.2008 nach Starkregen eine Hangrutschung aufgetreten sei. Westlich des Wohnhauses sei der Hang auf einer Länge von 30m zirka 1,0m tief abgerutscht. Die Abrisskante reiche bis zum…
…sich um Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen handle, die Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände und die Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände seien. Da es sich bei einem Starkregen um keine "Naturkatastrophe" handle, sondern um ein allgemeines Schadensereignis, könnten keine Katastrophenschäden anerkannt werden…
…Daran gemessen ist ein ein örtlich begrenzter, nur das Vermögen des Berufungswerbers schädigender Starkregen nach der Verkehrsauffassung jedenfalls nicht als Schadensereignis mit Katastrophencharakter zu beurteilen." Der Unabhängige Finanzsenat vertritt daher die Auffassung, wonach die Aufwendungen zur Beseitigung der durch die Schneemassen beim Haus des Berufungswerber…
…nicht auszublenden. Auch die nunmehrige Verlängerung der Reduktion des Pachtzinses wegen Baumaßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen kann nicht als Unwägbarkeit angesehen werden. Lediglich die Ausgaben für Trockenlegungen nach Starkregenereignissen im Jahr 2010 in Höhe von rund 1.600 Euro können als unwägbar angesehen und ausgeschieden werden…
…nicht auszublenden. Auch die nunmehrige Verlängerung der Reduktion des Pachtzinses wegen Baumaßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen kann nicht als Unwägbarkeit angesehen werden. Lediglich die Ausgaben für Trockenlegungen nach Starkregenereignissen im Jahr 2010 in Höhe von rund 1.600 Euro können als unwägbar angesehen und ausgeschieden werden…
…nicht auszublenden. Auch die nunmehrige Verlängerung der Reduktion des Pachtzinses wegen Baumaßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen kann nicht als Unwägbarkeit angesehen werden. Lediglich die Ausgaben für Trockenlegungen nach Starkregenereignissen im Jahr 2010 in Höhe von rund 1.600 Euro können als unwägbar angesehen und ausgeschieden werden…