…nicht verkannt, dass die vom Sohn der Berufungswerberin in Spanien betriebene Tätigkeit als Sprachassistent "sowohl zur Erweiterung seines Horizonts als auch zur pädagogischen Professionalität und seiner Kompetenz als Volksschulpädagoge" beitragen kann und "wichtige Vorerfahrungen für den Berufseinstieg als Lehrer in Österreich" liefern mag. Dennoch ist…
…und die Kinderabsetzbeträge für den im Spruch genannten Zeitraum zurück. Dagegen erhob die Bw. Berufung. Im Einzelnen führte sie folgendes aus: "Mein Sohn P hat bei einem bundesweiten Einführungsseminar für Sprachassistenten, welches vom BMUKK in Wiener Neustadt im August 2008 veranstaltet wurde, die Information erhalten…
…Weiters hielt das Finanzamt fest, dass im Rahmen der gegenständlichen Sprachassistenz eine unterrichtende Tätigkeit durchgeführt worden sei, diese nicht der Ausbildung für einen selbständigen Beruf gedient habe und keine Abschlussprüfungen abzulegen gewesen wären. Daraufhin beantragte die Einschreiterin durch Ihren Vertreter die Entscheidung über die Berufung…
…könnten sie sich im Zuge des Praktikums optimal auf ihren künftigen Lehrberuf vorbereiten. Daher hätten sie diese Beihilfen auch in die Kosten des Auslandsaufenthaltes miteinkalkuliert. Durch Erfahrungsberichte ehemaliger Sprachassistenten hätten sie die Information erhalten, dass die Familienbeihilfe für diesen Austausch gewährt werde. Das Finanzamt wies…
…anerkannt." Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bestätigt in einem Schreiben vom 11. Oktober 2010, dass "das Jahr als Sprachassistentin" in engem Zusammenhang mit der universitären Ausbildung der Tochter, welche Lehramt studiert habe, stehe und somit als "Weiterbildung bzw. Vertiefung" ihrer Ausbildung gesehen werden…