UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007 …Beurteilung unterziehen würde (VwGH 21.11.2002, 2002/20/0315). Gemäß der dargelegten "Sphärentheorie" hält es der UFS nicht für zweckmäßig, dass im Bereich des Hauptverpflichteten und der Warenführerin die erste Instanz ermittelt hat oder weiter ermittelt, während man betreffend die Empfängerin der Ware die…