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4 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0903-L/12Absetzbarkeit eines Veräußerungsverlustes im Spannungsfeld zwischen § 9 Abs. 7 KStG und § 12 Abs. 3 Z 3 KStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…nicht. (3) Aus dem Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften folge, dass Verluste bei der Tochter vortragsfähig seien und andererseits bei der Mutter zu einer Teilwertabschreibung führten. Die zwingende Siebentelverteilung der Teilwertabschreibungen nach § 12 Abs 3 Z 3 KStG bewirke, dass einerseits die Teilwertabschreibung gestreckt werde und barmäßig…

UFSL RV/1416-L/02Keine Teilwertabschreibung einer Auslandsbeteiligung mangels nachvollziehbarer Wertminderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2009Teil 2/2

…wurde erst mit dem StRefG 1993 (BGBl 818/1993) in Abs 3 eingeführt. Mit dem StruktAnpG 1996 (BGBl 201/1996) wurde die Siebentelverteilung für Teilwertabschreibungen oder Verluste anlässlich der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens einer Beteiligung in Z 2 ergänzt, die bis heute unverändert ist…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

…ob unter die Gesamtrechtsnachfolgefiktion des § 18 UmgrStG auch die TWA-Siebentelverteilung falle, werde - die Kommentarmeinung von Hügel/Mühlener/Hirschler (aus 1999) und - die Rz 1180 der UmgrStR 2002 angeführt. Dagegen werde die widersprechende Rechtsansicht der Rz 1238 KStR 2001 (idF 2001 bis 2004) mit keinem…

UFSK RV/0116-K/10Rentenabfindung (Einmalbetrag) als Nachzahlung bisher unterbliebener Rentenzahlungen oder aber als Abfindung (Entschädigung) künftig anfallender Renten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Mag. Herwig Draxler und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., Ort1, Str1, vertreten durch StB GmbH, Ort2…