…aufweist, für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Dienstverhältnissen nicht maßgeblich sei: "FREIER DIENSTVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. Fa. Bw. Sicherheitsunternehmen, Adr.2. - in weiterer Folge nur noch Auftraggeber genannt und 2. Frau/Herrn/Fa. - in weiterer Folge nur noch freier Dienstnehmer genannt - wie folgt: I…
Ist die Berechnung der Lohnsteuer unrichtig, so ist die Haftung des Arbeitgebers auch dann gegeben, wenn ihn an der unrichtigen Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer kein Verschulden trifft (vgl. VwGH 22.01.1986, 84/13/0013; 31.05.2006, 2003/13/0139, § 82 EStG 1988…
…der Bw. als fallweise Beschäftigter für das Unternehmen arbeite und dabei als Hundeführer eingesetzt werde. Der Bw. wurde seit April 2005 an insgesamt 47 Tagen für das Sicherheitsunternehmen tätig und bezog dafür Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von € 1.854 (netto, Kz. 245…
…den Kodex Steuererlässe Band II 17. Auflage Stand 1.6.2003 und durch die Aussage des Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung. Danach steht folgender Sachverhalt fest: Der Bw betreibt ein Sicherheitsunternehmen, wobei er sich des Subunternehmers B&U OEG bediente. Die B&U OEG wurde…