…des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG entsprechende Verwertung der Schmuggelware durch den Schmuggler selbst, gegenüber der Straftat iSd. § 35 Abs. 1 FinStrG eine straflose Nachtat (Konsumtion bzw. Scheinkonkurrenz; vgl. § 21 Abs. 1 FinStrG) dar. Hingegen können sich - konkurrierend zu § 35 Abs. 1 bzw. zu …
…96, liegt die Bedeutung des Verbotes einer Doppel- und Mehrfachbestrafung gemäß Art. 4 Abs. 1 des 7. Zusatzprotokolls der EMRK in der verfassungsrechtlichen Absicherung der die Lehre von der Scheinkonkurrenz tragenden Grundsätze. Demnach bilden Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die…
…245). Die Bundesregierung ist im Recht, wenn sie die diesbezügliche Bedeutung des Art 4 Abs. 1 des 7. ZP in der verfassungsrechtlichen Absicherung 'der die Lehre von der Scheinkonkurrenz tragenden Grundsätze' sieht. Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die einander wegen…
…G 9/96 ua Zahlen; JBl 1997, 447 ff) würde der Verfassungsgerichtshof unter Berücksichtigung der Kritik am Gradinger-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Zusammenhang herstellen zwischen dem Verbot der Doppelbestrafung und der Lehre von der Scheinkonkurrenz. Fälle der Spezialität, der Konsumtion und der…
…96, liegt die Bedeutung des Verbotes einer Doppel- und Mehrfachbestrafung gemäß Art. 4 Abs. 1 des 7. Zusatzprotokolls der EMRK in der verfassungsrechtlichen Absicherung der die Lehre von der Scheinkonkurrenz tragenden Grundsätze. Demnach bilden Strafverfolgungen bzw. Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, die auf Straftatbeständen fußen, die…