…findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung ins Ausland regelnden internationalen Vereinbarungen bestehen, hat die Behörde nach den Gesetzen oder sonstigen Rechtsvorschriften des…
…findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung ins Ausland regelnden internationalen Vereinbarungen bestehen, hat die Behörde nach den Gesetzen oder sonstigen Rechtsvorschriften des…
…seinen im Akt des Bezirksgerichtes Innsbruck zu GZ. dokumentierten Angaben zweifelsfrei ergibt, dass eine die Wirksamkeit der Zustellung hindernde Abwesenheit von der Abgabestelle nicht vorlag. Die Einvernahme der angebotenen Zeuginnen BB und AA konnte auch deshalb unterbleiben, weil der Beschwerdeführer nach seinen schlüssigen Angaben im…
…Anfrage wurde mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 beantwortet. Am selben Tag wurde dem Berufungswerber der bis dahin nicht zugestellte Bescheid ausgehändigt. Da eine Zustellung des Bescheides rechtswirksam gemäß den Anordnungen des ZustellG nicht vor diesem Tag bewirkt wurde, begann die Berufungsfrist erst an diesem…
…Antragsteller in einem 16. März 2009 mit dem Referenten geführten Telefonat darauf hingewiesen wurde, dass Anbringen an den Unabhängigen Finanzsenat per e-mail unwirksam seien, brachte der Antragsteller die Vollmacht am 18. März 2009 schriftlich beim Unabhängigen Finanzsenat ein. 3.2. Zur Zustellung des gegenständlichen…
…Person gilt die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 BAO ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Beschwerde an den…
…2003). Eine an "Herrn (Gemeinschuldner( z.H. Herrn (Masseverwalter(" adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden (vgl. den…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Datum 1.6.2007 wurden an…
…War demgegenüber schon eine falsche Person in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnet, so liegt kein Fall des § 7 ZustG vor. Im gegenständlichen Fall ist im angefochtenen Bescheid mit Herrn Berthold X. eine Person bezeichnet worden, die weder gesetzlicher Vertreter ist, noch als Zustellungsbevollmächtigter gegenüber dem…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (idF Bw) hat seit mehreren Jahren einen Zustellungsbevollmächtigten (eine Steuerberatungskanzlei). Mit einem Schreiben vom 7. Juli 2008 beantragte die Bw die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Bw. in der zweiten Zeile der Adresse als Zustellungsbevollmächtigte ("z. Hd.")angeführt wurde. Der angefochtene Bescheid ist daher wegen unzureichender Konkretisierung des Bescheidadressaten nicht wirksam ergangen. Dies hat zur Folge, dass die dagegen erhobene Berufung gemäß…
…Leon & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1060 Wien, Am Getreidemarkt 1, gegen den 1. Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO, ErfNr. S1, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…dann hätte sie erkennen müssen, dass es ihm aufgrund seiner derzeitigen Auftragsabwicklung in Z zu keiner Zeit möglich gewesen sei, eine Zustellung an der Adresse Adresse1 zu eigenen Handen entgegenzunehmen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren gelten gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG für Anbringen…
…Schriftstück der Empfängerin am 10. März 1997 ausgefolgt worden sei, und diese Bestätigung der Amtsleitung des Postamtes 1125 Wien ebenfalls eine Urkunde darstellt. Infolge Zustellung des Haftungsbescheides vom 26. Februar 1997 im März 1997 wurde die mit Schriftsatz vom 13. September 2001 dagegen erhobene Berufung…
…Instanz zutreffend als Vorlageantrag gewertet wurde, verspätet, weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bereits abgelaufen war. Sie werden daher ersucht, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens nachzuweisen, dass der Vorlageantrag innerhalb der verlängerten Frist eingebracht wurde, da sonst die Zurückweisung des Vorlageantrages…
…in dem die Prämie mit einem niedrigeren als dem beantragten Betrag festgesetzt wurde. Dieser Bescheid trägt das Datum 16.1.2009, ist an die Bw. adressiert und enthält in der Zustellverfügung als Bescheidempfänger den Namen und die Adresse des damaligen steuerlichen Vertreters und gleichzeitig Zustellungsbevollmächtigten…
… 103 Abs. 1 BAO Ladungen ungeachtet einer Zustellvollmacht dem Vorgeladenen zuzustellen sind, ist eine Ermessensbestimmung (Ritz, BAO4, § 103 Tz 1). Gerade dann, wenn Zweck des Vollmachtsverhältnisses der fachliche Beistand ist, wäre eine Zustellung an die Partei unrichtiger Ermessensgebrauch und unwirksam (Walter/Mayer, Das österreichische Zustellrecht…
…Titel des Geschäftführers. Die GI hat es nämlich unterlassen, Vorsorge zu treffen, um eine ordnungsgemäße Zustellung anhand des Firmennamens zu garantieren. Allerdings lässt sich aus diesem Versäumnis nicht ableiten oder geradezu zwingend folgern, dass die Hinterlegungsanzeige nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht werden könnte. In den…
…die Zustellung an einen falschen Empfänger einer Heilung nach § 7 ZustellG grundsätzlich unzugänglich ist (Ritz, BAO², § 7 ZustellG Rz 4; VwGH 8.4.1986, 86/04/0001; VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Die Stellung eines zulässigen…
…eine Generalvollmacht der Y. Holding Ltd vom 6. August 2010 bei, wonach Herr Werner S. bevollmächtigt wurde, die Y. Holding Ltd in allen gesetzlich zulässigen Fällen, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Z 1 ZustG (Bundesgesetz über die Zustellung…